Erstellt 29.07.08, 11:28h, aktualisiert 29.07.08, 13:06h
Der Einspruch der DJK Löwe war aber teilweise erfolgreich: Die erste Mannschaft wird nicht zurückgestuft, der Zweitbesetzung des Vereins werden zum Ende der Saison 2008/2009 keine Punkte abgezogen, der geschädigte Club Germania Nippes II wird nicht in die Kreisliga C eingegliedert. Doch der DJK Löwe wurde zur Auflage gemacht, bis 31. Oktober 2008 2000 Euro an Germania Nippes zu zahlen. Damit soll der Schaden in Höhe der Spielbetriebs-Aufwendungen für eine Saison gutgemacht werden. Einen Gang der DJK Löwe vor die ordentliche Gerichtsbarkeit schloss der Fußball-Verband Mittelrhein aus.
37 Tore Differenz wettgemacht
Der zweiten Löwe-Mannschaft war vorgeworfen worden, am letzten Spieltag 2007/2008 absichtlich hoch mit 1:54 gegen den SV Rheinkassel-Langel II verloren und damit dessen Aufstieg maßgeblich beeinflusst zu haben. Leidtragender dieser Partie war Nippes II. Dieses Team hatte trotz eines Vorsprungs von zuvor 37 Toren am letzten Spieltag noch den Aufstieg verpasst. Dank des Kantersiegs war das punktgleiche Team von Rheinkassel-Langel II in der Tabelle noch an Nippes vorbei gezogen.
Recht haben und Recht bekommen
29.07.2008 | 16.05 Uhr | nc-noeckegu
Haarsträubend. Mein Mitgefühl gilt den Spieler von NippesII. Eine solche Entscheidung ist eine Katastrophe und untergräbt jedes Rechtsgefühl gerade…
Schlussstrich unter die 1:54-Posse
29.07.2008 | 13.48 Uhr | interceptor
Peinliches Urteil! Hier wird gezeigt, wie man für 2000€ einen Aufstieg im Amateurfußball verschieben kann. Über die milden Strafen im italienischen…
Bodenlos
29.07.2008 | 12.51 Uhr | bellini
Nicht nur bei Justitia ist man wie auf hoher See, sondern auch bei der Verbandsgerichtsbarkeit. Dieses Urteil ist bodenlos! Pfui deibel !
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