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Rechtsstreit

Broder verwahrt sich gegen „Maulkorb“

Von Clemens Schminke, 13.08.08, 20:48h

Der Journalist Henryk M. Broder und Evelyn Hecht-Galinski streiten sich um den Vorwurf des Antisemitismus. Mit der Feindschaft der Beiden beschäftigt sich jetzt auch die 28. Zivilkammer des Kölner Landgerichts.

Henryk M. Broder
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Henryk M. Broder. (Bild: dpa)
Henryk M. Broder
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Henryk M. Broder. (Bild: dpa)
Köln - Er ist unter anderem als „Spiegel“-Autor bekannt, beschäftigt sich bevorzugt mit Politik und Israel und nimmt kein Blatt vor den Mund, wenn er seine Position verteidigt. Sie ist die Tochter Heinz Galinskis, des früheren Zentralratsvorsitzenden der Juden in Deutschland, gehört der Organisation „Europäische Juden für einen gerechten Frieden“ an und hat wiederholt die israelische Politik scharf kritisiert. Beide, Henryk M. Broder und Evelyn Hecht-Galinski, verbindet eine Feindschaft, mit der sich auch die Justiz befasst. Am Mittwoch wurde vor der 28. Zivilkammer des Kölner Landgerichts der Fall einer einstweiligen Verfügung verhandelt, die Evelyn Hecht-Galinski gegen ihren Kontrahenten erwirkt hat.

„Hysterische Frau“

Broder hatte im Mai dieses Jahres in einem ins Internet gestellten Brief an WDR-Intendantin Monika Piel kritisiert, dass Evelyn Hecht-Galinski in die „Hallo Ü-Wagen“-Sendung zum Thema „Reden über Israel“ eingeladen worden war. Im Brief heißt es: „Jeder kölsche Jeck mit zwei Promille im Blut würde sogar an Weiberfastnacht erkennen, dass Frau EHG eine hysterische, geltungsbedürftige Hausfrau ist, die für niemanden spricht außer für sich selbst und dabei auch nur Unsinn von sich gibt. Ihre Spezialität sind antisemitisch-antizionistische Gedankenlosigkeiten . . .“ Die Verfügung verbietet es Broder bis auf weiteres, in seiner Kritik den Begriff „antisemitisch“ zu verwenden.

Der Autor, der anders als seine Gegnerin selber erschienen war, bestand darauf, seine Kritik sei gerechtfertigt. Wie bei vielen anderen trete bei Evelyn Hecht-Galinski das antisemitische Ressentiment in der „Verkleidung“ des Antizionismus auf, der das Existenzrecht Israels in Frage stelle. Dies zu benennen werde er sich durch keinen „Maulkorb“ verbieten lassen. Deshalb lehne er den Vorschlag der Kammer ab, zumindest in diesem konkreten Kontext die Äußerung zu vermeiden. Der Eindruck einer „Schmähkritik“ könne entstehen, weil der uneingeweihte Leser nicht wisse, worauf Broders Worte gemünzt seien; offenbar beziehen sie sich auf ein zurückliegendes Zeitungsinterview. Da der Vorschlag zur Güte von Broders Seite abgelehnt wurde, soll eine Entscheidung am 3. September verkündet werden.



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