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„Rüttgers hat recht“

Von Michael Hesse und Stefan Sommer, 12.09.08, 15:31h

Union kündigt Gesetzentwurf zur Neuregelung von Spätabtreibungen an.

KÖLN/BERLIN - Der Beifall der Grünen ist NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) mit kritischen Äußerungen zum Gendiagnostikgesetz sicher. Rüttgers hatte anlässlich des 50-jährigen Bestehens der Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit am Mittwoch in Köln einen Paragrafen des Gendiagnostikgesetzes kritisiert: „Ich begrüße seine Kritik, es ist genau das, was die Grünen auch gesagt haben“, erklärte die Medizin-Juristin der Grünen, Ulrike Riedel. Die Grünen wollen, dass sich spät manifestierende Krankheiten nicht genetisch getestet werden dürfen.

Zu solchen Erkrankungen zählt etwa das „Corea-Huntington-Syndrom“, eine dominant vererbbare, nur sehr selten auftretende Krankheit. Die Symptome zeigen sich in der Regel erst bei Patienten über 30 Jahren. Dazu gehören Bewegungsstörungen und langsamer Verfall des Körpers und des Hirns. Die Grünen verlangen, dass die Regierung das Verbot der vorgeburtlichen Diagnostik dieser und ähnlicher Krankheiten ins Gesetz aufnimmt. Aus ihrer Sicht zeigt sich darin die ganze Problematik der vorgeburtlichen Diagnostik. „Es können nur sehr wenige Krankheiten in der Gebärmutter therapiert werden“, sagte Ulrike Riedel. Rüttgers habe sich laut Riedel einen sachlichen Fehler geleistet - er hatte gesagt: „Ein Embryo darf genetisch auf ein Alzheimer-Risiko getestet und abgetrieben werden.“ Dies aber sei, so Riedel, offenkundiger Unsinn. „Man muss sagen, dass Rüttgers den Paragrafen 218 falsch ausgelegt hat. So wie er ihn versteht, ist es eigentlich nicht möglich.“

Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach kündigte einen Gesetzentwurf zur Neuregelungen von Spätabtreibungen an. Danach sollen Frauen, die wegen der Gefahr einer schweren Beeinträchtigung ihrer körperlichen oder seelischen Gesundheit einen Schwangerschaftsabbruch nach der 12. Woche wünschen, zwingend ein Beratungsangebot eines qualifizierten Mediziners erhalten. Die Annahme dieses Angebots soll nicht verpflichtend sein. Zwischen der Beratung und dem Schwangerschaftsabbruch schreibt der Entwurf eine dreitägige Bedenkzeit vor.



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