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Erzbistum

Polizei gegen Pfarrer eingesetzt

Von Beatrix Lampe und Joachim Frank, 14.09.08, 22:59h, aktualisiert 16.09.08, 23:44h

Der Konflikt zwischen dem Erzbistum Köln und einem seiner Pfarrer über die Amtsenthebung des Geistlichen eskaliert. Joachim Kardinal Meisner wollte dem Meckenheimer Pfarrer Michael Jung Hausverbot erteilen. Doch der ließ sich selbst von der Polizei nicht einschüchtern - und erwirkte seinerseits eine einstweilige Verfügung gegen Meisner.

Joachim Kardinal Meisner
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Joachim Kardinal Meisner. (Bild: dpa)
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Joachim Kardinal Meisner. (Bild: dpa)
MECKENHEIM/KÖLN - Die Polizisten, die am Freitagmittag nach Meckenheim gerufen wurden, hatten ein ungewöhnliches Problem: Sie sollten dem Kölner Erzbischof helfen, ein Hausverbot gegen Pfarrer Michael Jung durchzusetzen. Kreisdechant Bernhard Auel hatte Jung am späten Vormittag mit der Amtsenthebung durch Kardinal Joachim Meisner konfrontiert und wollte ihm Hausverbot erteilen. „Binnen einer Viertelstunde sollte ich die Schlüssel übergeben“, sagt Jung; als er sich weigerte, sei die Polizei gerufen worden. Die Beamten indes machten deutlich, dass sie ohne richterlichen Beschluss nicht eingreifen könnten. „So einfach ist es in Deutschland nicht, jemandem die Schlüssel abzunehmen - auch wenn der Wunsch vom Erzbischof kommt“, sagte ein Bonner Polizeibeamter. Vom Einsatz der Polizei hatte Bistumssprecher Stephan Georg Schmidt nach eigenen Worten bis zum Sonntag keine Kenntnis. Auel lehnte eine Stellungnahme ab.

Zahlreiche Vorwürfe gegen den Geistlichen

Das Erzbistum wirft Jung vor, eine bischöfliche Visitation (Besuch) verweigert, Mitarbeiter zur Illoyalität gegenüber dem Erzbistum angehalten und das Erzbistum wegen verschiedener Sparmaßnahmen der „Untreue“ bezichtigt zu haben. Jung hält die Sanktionen gegen ihn für nichtig. Am Samstag erwirkte er beim Landgericht Rheinbach eine einstweilige Verfügung gegen das Erzbistum. Der amtsrichterliche Beschluss gab dem Beklagten - dem „Erzbistum Köln, vertreten durch Kardinal Meisner, dieser vertreten durch Kreisdechant Bernhard Auel“- auf, es zu unterlassen, in den Gottesdiensten am Wochenende ein „Proclamandum“ verlesen zu lassen, eine Begründung der Amtsenthebung. Bei Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder sogar Ordnungshaft angedroht. Auch hiervon sei ihm nichts bekannt, so Bistumssprecher Schmidt. Er bestätigte aber, dass der strittige Text nicht vorgetragen worden sei.

„Ich habe an diesem Wochenende alle Messen gefeiert“ sagt Jung. „Das Erzbistum hat zwar noch versucht, mir zu verbieten, die Vorabendmesse in St. Johannes der Täufer zu halten und mit der Polizei gedroht, aber ich habe auf den fruchtlosen Polizeibesuch vom Freitag verwiesen.“ Zudem entscheide nicht das Erzbistum über den Zutritt zur Kirche, sondern allein der Kirchenvorstand.



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