Von Beatrix Lampe und Joachim Frank, 14.09.08, 22:59h, aktualisiert 16.09.08, 23:44h
Das Erzbistum wirft Jung vor, eine bischöfliche Visitation (Besuch) verweigert, Mitarbeiter zur Illoyalität gegenüber dem Erzbistum angehalten und das Erzbistum wegen verschiedener Sparmaßnahmen der „Untreue“ bezichtigt zu haben. Jung hält die Sanktionen gegen ihn für nichtig. Am Samstag erwirkte er beim Landgericht Rheinbach eine einstweilige Verfügung gegen das Erzbistum. Der amtsrichterliche Beschluss gab dem Beklagten - dem „Erzbistum Köln, vertreten durch Kardinal Meisner, dieser vertreten durch Kreisdechant Bernhard Auel“- auf, es zu unterlassen, in den Gottesdiensten am Wochenende ein „Proclamandum“ verlesen zu lassen, eine Begründung der Amtsenthebung. Bei Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder sogar Ordnungshaft angedroht. Auch hiervon sei ihm nichts bekannt, so Bistumssprecher Schmidt. Er bestätigte aber, dass der strittige Text nicht vorgetragen worden sei.
„Ich habe an diesem Wochenende alle Messen gefeiert“ sagt Jung. „Das Erzbistum hat zwar noch versucht, mir zu verbieten, die Vorabendmesse in St. Johannes der Täufer zu halten und mit der Polizei gedroht, aber ich habe auf den fruchtlosen Polizeibesuch vom Freitag verwiesen.“ Zudem entscheide nicht das Erzbistum über den Zutritt zur Kirche, sondern allein der Kirchenvorstand.
Unliebsame Mitarbeiter
15.09.2008 | 15.03 Uhr | Göcek
Was muß noch geschehen bis Herr Meisner mal wirklich
ernsthaft in seine Schranken verwiesen wird.
Es kann doch nicht sein das er einen, ihm nicht…
Real statt Satire
15.09.2008 | 12.06 Uhr | karl_bold
Hat die Session schon wieder begonnen? Sowas gibt es nur in Kölle.
Danke, lieber Kardinal Meissner!
15.09.2008 | 11.28 Uhr | thom
Danke, lieber Kardinal!
Vor zwei Jahren hatten wir noch eine Million Anhänger des Papstes in Köln, die ihren Verlust des eigenen Denkens feiern…
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