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Sender im Internet

Länder einigen sich

Von Rainer Braun, 17.09.08, 22:23h

In der Debatte um das Internet-Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender haben sich die Beteiligten auf einen Kompromiss geeinigt. ARD und ZDF sollen Auftragsproduktionen sieben Tage lang ins Netz stellen dürfen.

Welche werbefreien Inhalte die öffentlich-rechtlichen Sender wie lange im Internet anbieten dürfen, war in den letzten Monaten Gegenstand heftiger Kontroversen. In Fulda haben sich nun die Rundfunkkommission der Länder und die Chefs der Staatskanzleien auf einen Kompromiss verständigt, den der rheinland-pfälzische Staatsminister Martin Stadelmeier in Berlin erläuterte. Der jetzt ausgehandelte Entwurf zur nunmehr zwölften Änderung des Rundfunkstaatsvertrages soll von den Ministerpräsidenten der Länder am 22. Oktober unterzeichnet werden. Notwendig geworden war die Gesetzesnovelle auf Initiative der zuständigen EU-Kommission in Brüssel, die von der Bundesrepublik Deutschland bis zum 1. Mai 2009 eine Präzisierung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags auch für den Online-Bereich anmahnte.

Die zwischen SPD- und Unions-regierten Ländern ausgehandelte Vereinbarung regelt auch die bis zuletzt strittigen Fragen in den Bereichen Sport und Unterhaltung. Ihr zufolge dürfen ARD und ZDF künftig auch Auftragsproduktionen sieben Tage im Internet einstellen, ausgenommen davon bleiben allerdings angekaufte Spielfilme. Für die insgesamt fünf A-Sport-Events - dazu zählen DFB-Länderspiele wie die Pokalfinals und Olympische Spiele - sowie Berichte der Fußball-Bundesliga gilt ein 24-Stunden-Abruf im Internet. Danach steht es den Sendern frei, die Rechte über Tochterfirmen kommerziell im Internet anzubieten und zu marktüblichen Preisen zu verwerten. Quersubventionierungen sind ausdrücklich untersagt.

Für die derzeitigen Mediatheken von ARD und ZDF ist eine Übergangsregelung vorgesehen. Die Sender haben bis zum 31. Dezember 2010 Zeit, ihre Angebote insgesamt - oder zu einzelnen Portalen gebündelt - einem Drei-Stufen-Test zu unterziehen, um sie langfristig ins Netz einzustellen. Dieser prüft - unter ausdrücklicher Einbeziehung externer Sachverständiger - die Auswirkungen auf den Markt und den gesellschaftlichen Mehrwert der Internet-Angebote.

Anders als beim „Public Value Test“ der britischen BBC, der bekanntlich von unabhängigen Experten durchgeführt wird, belässt es der Kompromiss der Staatskanzleien dabei, dass die Aufsichtsgremien von ARD und ZDF für den Test zuständig sind. Zugleich sind die Sender aufgefordert, in ihren Häusern Telemedien-Konzepte zu entwickeln, die den finanziellen Rahmen der Internet-Aktivitäten abstecken und klären sollen, für welche Zielgruppen die Online-Aktivitäten gedacht sind. Bei nicht sendungsbezogenen Angeboten sieht der Entwurf ausdrücklich das Verbot elektronischer Presse vor.

Im Hörfunk-Bereich soll - gemäß vorangegangenen Überlegungen - dem DeutschlandRadio ein zusätzlicher Digital-Kanal zugestanden werden. Ansonsten wurde die Zahl der öffentlich-rechtlichen Hörfunk-Programme auf 64 festgeschrieben. Jedes Bundesland hat allerdings die Möglichkeit, einen digitalen Verbreitungskanal einzurichten.



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