Von Christian Rath, 05.10.08, 22:06h
Bei der Einigung handelt es sich um einen typischen Kompromiss. Mit der geplanten Verfassungsänderung werden zwar nicht alle Forderungen von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) erfüllt. Im Kern folgt die geplante „kleine Lösung“ aber doch seinen Vorstellungen. Anders als die SPD glauben machen will, geht es nicht nur um den Abschuss von unbemannten Terror-Flugkörpern oder Kleinflugzeugen, die in terroristischer Absicht unterwegs sind. Die Sozialdemokraten haben nämlich ihre Forderung aufgegeben, dass die Bundeswehr der Polizei nur bei Gefahren aus der Luft oder von der See her zu Hilfe kommen dürfe. Nach dem Verzicht auf diese Einschränkung kann die Bundeswehr nun immer eingesetzt werden, wenn in Deutschland ein Terror-Anschlag droht und die Polizeikräfte als nicht ausreichend erscheinen. Auch die einschränkende Forderung der SPD, dass ein drohender Anschlag „unmittelbar“ bevorstehen müsse, wurde fallen gelassen.
Es geht also nicht mehr nur um den Einsatz von Kampfflugzeugen und Fregatten, die bei der Polizei kaum oder gar nicht vorhanden sind. Wenn die Bundeswehr auch gegen „normale“ terroristische Anschläge - mit dem Einsatz von Schusswaffen, Bomben oder Selbstmordattentätern - eingesetzt werden darf, dann steht innenpolitisch plötzlich das ganze Arsenal einer Landstreitkraft zur Verfügung, bis hin zum Panzerbataillon.
So absurd die Vorstellung auf den ersten Blick scheint, mit Panzern gegen Terroristen vorzugehen, so könnte es doch bald heikle Szenarien geben, bei denen die neue Grundgesetz-Vorschrift zum Einsatz kommt. Nehmen wir an, gegen den Nato-Gipfel, der im kommenden Frühjahr im badischen Kehl abgehalten wird, gebe es eine glaubwürdige Terrordrohung. Dann könnte die Polizei sich schnell überfordert fühlen, wenn sie einerseits Staatsgäste sichern soll und gleichzeitig militärkritische Demonstranten davon abhalten muss, den Tagungsort zu stürmen. In diesem Fall wäre es möglich, die Bundeswehr gegen die Demonstranten einzusetzen, damit die Polizei sich auf den Schutz der Staatsgäste konzentrieren kann.
Gerade weil Demonstranten und Terroristen oft die gleichen Feindbilder
haben, könnten die neuen Anti-Terror-Befugnisse der Bundeswehr zur Entlastung der Polizei typischerweise auch bei friedlichen oder militanten Protesten genutzt werden. Dies wäre eine völlig unerwünschte Militarisierung der Innenpolitik. Deshalb sollte über die geplante Grundgesetzänderung noch einmal intensiv diskutiert werden.
Erfreulich ist aber immerhin, dass Schäuble seinerseits mehrere ebenfalls problematische Vorschläge zurückgezogen hat. So wollte der Innenminister ursprünglich die Bundeswehr auch zum alltäglichen Objektschutz im Inland heranziehen, wenn die Polizei Personalnot hat. Außerdem sollten der Bundeswehr im Ausland künftig Einsätze in „alleiniger nationaler Verantwortung“ möglich sein, zum Beispiel gegen Piraten vor Somalia. Der Verzicht hierauf verhindert eine weitere unnötige Militarisierung der deutschen Innen- und Außenpolitik.
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