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Einfuhrbestimmungen

Finger weg von lebenden Souvenirs

Von Miriam Kuhl, 09.10.08, 16:24h

Illegale Importschlager aus dem Urlaub: Ob Steinkorallen, Reptil-Lederwaren oder Kobras in Alkohol - wer an der Grenze erwischt wird, muss mit einem Bußgeld und einer Haftstrafe rechnen. Naturschützer warnen vor einem spontanen Souvernir-Kauf.

Schildkröte als Souvenir Zoll
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Der Zoll rät: Finger weg von lebenden Urlaubssouvernirs. (BILD: JUPITER)
Schildkröte als Souvenir Zoll
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Der Zoll rät: Finger weg von lebenden Urlaubssouvernirs. (BILD: JUPITER)
Die Abfertigungsschlangen waren lang: Die Flughäfen Köln-Bonn und Düsseldorf hatten in den Herbstferien wieder rund 1,6 Millionen Urlauber erwartet. Die liebsten Ziele: Spanien, Karibik, Malediven, Türkei und USA. Die üblichen Sicherheitsbestimmungen zur Mitnahme im Handgepäck, Freimengen für Tabak und Alkohol sind den meisten bekannt. Doch wie es mit dem Gürtel aus Krokodilleder und mit den Ohrringen aus Elfenbein aussieht, hat sich offenbar noch nicht überall herumgesprochen. Mit diesen Souvenirs dürften auch jetzt wieder viele Rückkehrer auf Probleme stoßen.

Zertifikate fordern

Dabei ist die Regel einfach: Diese Mitbringsel unterliegen dem Artenschutz und dürfen nicht eingeführt werden - es sei denn, sie stammen von einer Nachzuchtfarm. Heike Finke vom Naturschutzbund Nabu warnt vor unseriösen Anbietern. „Offiziell genehmigte Anbieter händigen dem Kunden beim Kauf ein Zertifikat aus, auf dem der Gegenstand und Name und Adresse des Anbieters eingetragen sind.“ Auf den Märkten und Basaren lassen sich tierische Schmuckstücke ebenso finden wie zum Verzehr geeignete Waren, zum Beispiel Kaviar und exotische Fleischprodukte. Besonders beliebt bei Kindern sind die kleinen lebenden Tiere, Schildkröten, Seepferdchen, Mini-Krokodile. Dass sie im Urlaubsland öffentlich zum Verkauf angeboten werden, sagt jedoch nichts über die Aus- und Einfuhrbestimmungen aus. Für lebende Tiere sind die Bestimmungen eindeutig: „Lebende Tiere dürfen nicht ohne Genehmigung eingeführt werden“, so Franz Böhmer vom Artenschutzvollzug des Bundesamtes für Naturschutz (BfN).

Das hat gute Gründe, einerseits wird dadurch massiv in die Populationen vor Ort eingegriffen, was teilweise bis zum Aussterben der Tierart führen kann. Zudem sind viele Exoten nicht ohne weiteres in unseren Breiten lebensfähig. Und noch eine Gefahr besteht, wie Jürgen Marschall, Abfertigungsbeamter beim Flughafenzoll Köln-Bonn weiß: „Dieses Jahr wurden Rotwangenschildkröten ohne Genehmigung eingeführt. Diese gehören zwar nicht zu den gefährdeten und besonders geschützten Tieren, sie sind aber so genannte Faunenverfälscher. Das bedeutet, werden sie, wie häufig bei Urlaubsmitbringseln, ausgesetzt, stellen sie eine Gefahr für unsere heimische Fauna dar.“ Die Schildkröten hatten Glück im Unglück und leben nun im Düsseldorfer Zoo.

Nicht immer geht es für die Tiere gut aus. Wenn möglich, werden sie zwar in ihre Heimat zurückgeflogen. Neben der Frage nach der Kostenübernahme ist dies für die betroffenen Tiere mit großen Strapazen bis zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen verbunden, andererseits ist die Auswilderung vor Ort nicht immer erfolgversprechend: Durch den Transport geschwächte Tiere werden schnell Opfer von Fressfeinden und eine Gewöhnung an den Menschen mindert ihre Chance auf selbständiges Überleben in freier Wildbahn.

In seltenen Fällen bleibt den Zöllnern nur die Tötung beschlagnahmter Tiere. Die internationalen Bemühungen zum Schutz der Tierwelt tragen Früchte: Seit Einführung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA) 1975 und dessen Verschärfung durch die EU-Artenschutzverordnung 1984 konnten neben anderen Bengaltiger, große Fleckkatzen, Riesenotter und afrikanische Elefanten vor dem Aussterben gerettet werden. Auch die Krokodil-Populationen haben sich weltweit erholt und gelten als stabil, weiß Franz Böhmer.

Reptil-Lederwaren

Ohne die Artenschutzbemühungen könnten nicht nur Kenia-Touristen im Tsavo-Nationalpark heute keine Elefanten mehr sehen. Die Kolosse wären mit einigen anderen stark gefährdeten Tierarten unwiederbringlich von der Erde verschwunden, wie Heike Finke vom Naturschutzbund Nabu warnt: „Biologische Vielfalt ist nicht wiederherstellbar. Wir sollten uns immer bewusst machen: Das Aussterben einer Art ist endgültig.“

„Im Lebendtierbereich verzeichnen wir in den letzten Jahren eine Abnahme illegaler Einfuhren“, bilanziert der Artenschutzexperte Franz Böhmer. Illegale Einfuhrschlager seien derzeit Meeresprodukte wie tote Steinkorallen, Reptil-Lederwaren von Waran, Schlange und Krokodil, Elfenbein und Kobras in Alkohol.

Finden Jürgen Marschall und seine Kollegen diese und andere Produkte, ist das Urlaubsgefühl schlagartig passe: „Neben einer Beschlagnahmung der Ware wird ein Bußgeld bis 50 000 Euro und bei Erfüllung des Straftatbestandes sogar eine Haftstrafe fällig“, warnt Franz Böhmer.

Das im Urlaub gekaufte illegale Andenken sieht der Urlauber nicht wieder, es verbleibt beim Zoll. „Zwar ist theoretisch möglich, für bestimmte Dinge je nach Schutzstatus Genehmigungen zu beantragen. Für Touristen ist dies in der Regel kein praktikabler Weg.“

Geflügel verboten

Von Spontan-Entscheidungen rät er dringend ab. Wer zum Beispiel einen Tauchurlaub auf den Malediven unternimmt und sich von den Schnorchelgängen Souvenirs mitbringen möchte, ist gut beraten, sich vor Reiseantritt ausführlich zu informieren. Einige tierische Produkte sind aus gesundheitlichen Gründen von der Einfuhr nach Deutschland ausgeschlossen oder unterliegen strengen Kontrollen. Zum Schutz vor Geflügelpest und Vogelgrippe ist die Einfuhr von Geflügel und Geflügelfleisch, Eiern sowie Produkten von Geflügel, Federn, unbehandelte Jagdtrophäen aus verschiedenen Ländern verboten.

Bei Milch und daraus hergestellten Erzeugnissen dürfen nur diejenigen bedenkenlos mitgebracht werden, deren Milch- und Sahneanteil sehr gering ist, wie zum Beispiel Schokolade oder Kekse. Aus bestimmten Ländern dürfen Fleisch, Milch und deren Erzeugnisse beschränkt (maximal fünf Kilogramm pro Person), aus anderen, zum Beispiel Drittländern, das heißt, außerhalb der EU, muss für diese Ware ein offizielles Begleitdokument vorliegen, und es darf nur dort eingereist werden, wo ein Veterinär anwesend ist.

Höchstgrenze für Honig

Honig darf bis zu einem Kilogramm pro Person allen Orts eingeführt werden. Fischereiprodukte dürfen eine Höchstgrenze von einem Kilogramm nicht übersteigen, ansonsten ist auch hier die Einfuhr nur über Kontrollstellen möglich.

Auch Reiseproviant unterliegt diesen Bestimmungen. Deshalb sollten keine Lebensmittel spontan aus dem Urlaub mitgebracht werden. Vorher sollte sich jeder über die Bestimmungen erkundigen. Unter  www.artenschutz-online.de haben Zoll und BfN eine Datenbank zusammengestellt, in der man länderspezifisch aufgelistet erhält, welche Beschränkungen je nach Tier- und Pflanzenart vorliegen. Weitere Informationen gibt es beim Zollamt oder Bundesamt für Naturschutz.

„Tierschutz beginnt nicht bei geschützten Arten. Auch die nicht geschützten Tiere sind am besten in ihrem natürlichen Lebensraum aufgehoben“, gibt Heike Finke zu bedenken, denn „wenn jeder die Freimengen ausschöpft, sind auch diese bald bedroht.“ Gut informiert und bedacht handelnd also, fasst der Nabu zusammen, droht bei der Rückkehr kein böses Erwachen. Die Urlaubserinnerungen auf Fotos erfüllen nicht nur ihren Zweck, so die Naturschützer, sondern tragen ganz bestimmt auch zur Erhaltung des Artenreichtums bei.



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