Von Roland Schriefer, 09.10.08, 22:32h
Töne nicht erlaubt
Eine sogenannte „Digigrabplatte“ kann neben Fotografien auch jede andere Art der Information und Erinnerungen an die Toten wiedergeben. „Texte, Filme, alles ist möglich, nur Töne sind auf deutschen Friedhöfen nicht erlaubt“, sagt Friedhofsgärtner Michael Königsfeld, der Neffe von Christine Lück. Ihr Grabmal hat Carsten Glaser aus Münster entworfen. Er hat es mit einem Speicher für etwa 20 Fotografien ausgerüstet. „Sechs Minuten dauert die Bilderschau damit“, erklärt er. Mehr Speicherkapazität sei aber durchaus möglich. Die Energie für die Digigrabplatte kommt aus einem Akku, eine Solarzelle sei aber ebenfalls möglich. Auch der Gestaltung sind kaum Grenzen gesetzt. „Ich kann den Bildschirm aus bruchsicherem Glas in alle gängigen Materialien, in Marmor, Stein und wie hier in Edelstahl, einlassen“, sagt Glaser. Ein digitales Grabmal müsse natürlich wie jedes andere von der jeweiligen Friedhofsverwaltung genehmigt werden, klärt Königsfeld auf. Im Falle des Grabmals für seine Tante hätte sich die Kölner Friedhofsverwaltung aber durchaus aufgeschlossen gezeigt.
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