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„Disclaimer”

Die Mär vom Landgericht Hamburg

Erstellt 19.08.08, 08:44h, aktualisiert 19.08.08, 08:46h

"Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden..." und so weiter, und so fort. Millionenfach steht dieser sogenannte "Disclaimer" im Impressum von deutschen Websites, um die Betreiber vermeintlich vor Haftung zu schützen. Diese Formel ist jedoch nutzlos, im schlimmsten Falle sogar schädlich.

Hammer Gericht
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Standard-"Disclaimer" auf Websites nützen nichts. (Symbolbild: dpa)
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Standard-"Disclaimer" auf Websites nützen nichts. (Symbolbild: dpa)
DÜSSELDORF - Auf vielen deutschen Internet-Seiten findet sich ein Abschnitt oder ein Kapitel mit der Bezeichnung "Disclaimer". Was es damit auf sich hat und wozu ein Disclaimer dient, ist aber nur den wenigsten Menschen bekannt. Doch gerade Betreiber von Web-Seiten sollten sich mit diesen "Haftungsausschlüssen" beschäftigen.

Online-Präsenzen enthalten häufig Verweise zu anderen Web-Seiten, sogenannte Links. Da nicht jeder Betreiber einer Internet-Seite regelmäßig überprüft, welche Inhalte sich aktuell auf den verlinkten Seiten befinden, könnte sich daraus eine prekäre Situation ergeben. Kaum ein Inhaber einer Web-Seite kontrolliert regelmäßig, ob noch immer die von ihm mit dem Link versehenen Inhalte präsentiert werden oder ob gegebenenfalls in der Zwischenzeit rechtlich zweifelhafte Texte und Multimedia-Dateien auf der entsprechenden Seite zu sehen sind.

"Standardfloskeln" schaden mehr, als sie nützen

Mit einem Haftungsausschluss distanziert sich der Betreiber eines Internet-Projekts von den Inhalten verlinkter Seiten. In den meisten Disclaimer-Texten wird ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Mai 1998 zitiert, das sich mit der Haftungsfrage bei der Platzierung von Links beschäftigt hat (Az.: 312 O 85/98). Rechtlich betrachtet ist dieses Urteil aber nicht mehr auf dem neuesten Stand.

Zudem ist ein solcher "Disclaimer" im besten Falle wirkungslos, schlimmstenfalls sogar kontraproduktiv: Falls innerhalb des Internet-Angebotes wirklich strittige Inhalte verlinkt werden, ist es nicht möglich, sich mit einem Standardsatz im Impressum ("hiermit distanzieren wir uns...") pauschal von jeglicher Verantwortung freizusprechen. Eventuell könnte es im Streitfall sogar den Eindruck machen, dass beim Erstellen der Homepage Rechtsverstöße und Nachlässigkeiten von vornherein einkalkuliert worden seien.

Tipp: Links optisch klar abgrenzen

Wichtig: Ein Seiten-Betreiber sollte sich die Aussagen von Seiten anderer Betreiber nicht zu eigen machen! Die Links sollten demnach so präsentiert werden, dass nicht der Eindruck entsteht, es handele sich bei den auf den entsprechenden Seiten gegebenen Informationen um Aussagen des Betreibers der Web-Präsenz, auf der sich der Link befindet. Wer also Links zu Seiten anderer Betreiber deutlich als solche kenntlich macht, erweckt nicht den Eindruck, er würde sich die Inhalte zu eigen machen. Eine Kennzeichnung der Links mit kleinen Symbolen - dies kann beispielsweise ein Pfeil sein - hat sich deshalb in den vergangenen Jahren etabliert. Wer dennoch einen Disclaimer auf seiner Internet-Seite vermerken möchte, findet unter www.juraforum.de/disclaimer_muster Muster und Erläuterungen.

(cid/bs)



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