Von Christan Rath, 24.08.08, 15:39h, aktualisiert 24.08.08, 20:55h
Bis zum Jahresende soll jeder Bürger, vom Baby bis zum Greis, eine elfstellige Steuer-ID erhalten. Anders als die bisherige Steuer-Nummer wird sie ihn sein Leben lang begleiten, auch bei Umzügen in andere Bundesländer. Durch die bundesweit eindeutige Steuer-ID sollen die Finanzämter effizienter gegen Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit vorgehen können. Außerdem soll bald eine „elektronische Lohnsteuerkarte“ als Ersatz für die alten bunten Kartonformulare eingeführt werden.
Die Bürgerrechtler akzeptieren zwar, dass eine effiziente Steuerverwaltung ein unverwechselbares Ordnungsmerkmal wie die Steuer-ID braucht. Sie befürchten aber, dass die neue Nummer, weil sie so praktisch ist, bald auch in vielen anderen Bereichen eingesetzt wird. „Mit Hilfe eines überall geltenden Personenkennzeichens können dann ganz einfach alle Daten über eine Person zusammengeführt werden, die bei unterschiedlichen Behörden gespeichert sind“, warnt HU-Geschäftsführer Sven Lüders.
Eine solche „Erstellung von Persönlichkeitsprofilen“ hat das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil von 1983 ausdrücklich verboten. Angeblich hat die Bundesregierung auch keine derartigen Pläne. Die Steuer-ID diene nur dem Austausch mit und zwischen den Finanzbehörden, beteuert Finanzminister Peer Steinbrück (SPD). Für die unbefugte Verwendung der Steuer-ID werden sogar Bußgelder angedroht.
Die HU weist jedoch darauf hin, dass laut Gesetz eine Ausweitung der strengen Zweckbindung leicht möglich ist. So dürfen neben den Finanzämtern auch „andere öffentliche und nicht-öffentliche Stellen“ die Steuer-ID verwenden, wenn „eine Rechtsvorschrift“ dies erlaubt. Diese Öffnungsklausel in der Abgabenordnung sei zu unbestimmt und unverhältnismäßig und mache die Vergabe der Steuer-ID verfassungswidrig, so die HU.
Weil eine direkte Verfassungsbeschwerde nicht mehr möglich ist, muss die HU muss nun den Weg durch die Instanzen nehmen. Geklagt wird beim Finanzgericht Köln, das in dieser Frage für ganz Deutschland zuständig ist. Kläger ist ein Mitglied der Humanistischen Union aus Niedersachsen. Geschäftsführer Sven Lüders hätte gerne selbst geklagt, aber er hat noch gar keine Steuer-ID erhalten.
Warum aber warten die Bürgerrechtler nicht mit ihrer Klage, bis sich ihre Befürchtung realisiert und die Steuer-ID in einigen Jahren tatsächlich auch in anderen Bereichen der Verwaltung benutzt wird? „Die Bürger erhalten nun mal jetzt die Briefe mit ihrer Nummer“, so Sven Lüders, „und sind deshalb für das Thema sensibilisiert.“ Die Klage dient also nicht zuletzt der Öffentlichkeitsarbeit.
Klage nicht nachvollziehbar
24.08.2008 | 17.15 Uhr | Holzauge
Was man gegen eine eigene lebenslage Personalnummer haben kann, ist mir nicht verständlich. Letztlich hat man sein Leben lang einen ständigen…
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