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Stammzellforschung

Streit um Kölner Forscher

Von Michael Hesse, 14.11.08, 19:19h, aktualisiert 26.11.08, 13:36h

Das Robert-Koch-Institut prüft, ob Jürgen Heschler gegen das Stammzellgesetz verstoßen hat. Der Herzspezialist soll eine nicht eigens genehmigte Untersuchung mit embryonalen Stammzellen durchgeführt haben.

KÖLN - In der Biologie, sagte Jürgen Hescheler einmal, müsse man auf alles gefasst sein. Nun sorgt ausgerechnet der Kölner Stammzellforscher mit einer nicht eigens genehmigten Untersuchung an menschlichen embryonalen Stammzellen (ES-Zellen) für einen Fall, der in einen handfesten Forschungsskandal münden könnte.

Der Herzspezialist an der Uni Köln hatte sich von der zuständigen Behörde, dem Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin, zwar den Import von ES-Zellen zu bestimmten Forschungszwecken genehmigen lassen - eine weitere Untersuchung aber nicht. Dies wird nun vom RKI überprüft, bestätigte ein Sprecher dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Hescheler führte mit diesen Zellen eine über die Anträge hinausgehende Untersuchung mit Forschern der Universität Tübingen durch, die in einer gemeinsamen Publikation in der Fachzeitschrift „Nature“ bereits im Oktober veröffentlicht wurde. Es habe sich dabei, ließ die Uni Köln am Freitag erklären, um eine „Paralleluntersuchung“ mit bereits mehrfach genehmigtem Zellmaterial gehandelt. Neben dem RKI prüft auch die Uni Köln hausintern den Vorgang, ob Hescheler gegen deutsches Recht verstoßen hat.

Was harmlos klingt, ist in der verminten Landschaft der Stammzellforschung durchaus brisant - eben weil Hescheler die Untersuchung nicht angemeldet hatte. Das Stammzellgesetz droht bei Verstößen mit harten Strafen. Zudem gilt die Stammzellforschung als höchst sensibles wissenschaftliches Terrain, da zur Gewinnung der ES-Zellen menschliche Embryonen getötet werden. Heschelers Einsicht in die Gesetzmäßigkeiten der Biologie, gilt hier allemal: Man muss auf alles gefasst sein.

Die Tötung von Embryonen für die Forschung ist in Deutschland zwar verboten. Unter bestimmten Bedingungen dürfen die aus Embryonen gewonnenen Zellen aber eingeführt werden. Grundsätzlich gilt: Die Einfuhr und die Verwendung embryonaler Stammzellen ist verboten. Alles andere sind Ausnahmen, die das Gesetz regelt. Die Bedingungen für Genehmigungen finden sich im Paragraf 6 des Stammzellgesetzes. Klar ist, dass die Hochrangigkeit der Forschungsabsichten dargelegt werden muss. Denn nur so lässt sich aus Sicht des deutschen Gesetzgebers begründen, dass Zellen eingeführt werden dürfen, zu deren Gewinnung menschliches Leben zerstört wurde.

Bleiben aus rechtlicher Sicht Zweifel am Handeln des Kölner Stammzellforschers, dienen seine Untersuchungen mit seinen Tübinger Kollegen einem ethisch hochrangigen Zweck, nämlich der mittelfristigen Ersetzung der hochbrisanten ES-Zellen. Diese Zellen gelten als Alleskönner. Mit ihrer Hilfe sollen nicht nur Krankheiten wie Parkinson oder Alzheimer in der Zukunft geheilt werden können, sondern auch abgestorbenes Herzgewebe wiederhergestellt werden. Die Zellen können sich in jeden beliebigen Zelltyp verwandeln. Kurios: Was er gemacht hat, ist im Grunde genommen harmlos und gerade im Sinne derjenigen, die bald ohne Embryonenverbrauch auskommen wollen. Und doch war es möglicherweise außerhalb des ihm genehmigten Forschungsprojekts. Das Gesetz muss natürlich sanktioniert werden.

Die Forscher der Uni Tübingen wollten nun Zellen aus dem menschlichen Hoden überprüfen, deren Potenzial als Organ- und Gewebeersatz offenbar mit den ethisch und politisch umstrittenen ES-Zellen nahezu gleichwertig ist. Heschelers parallele Untersuchung könnte sich nun als Bärendienst erweisen.



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