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Schulwahl

Auf der Suche nach der besten Schule

Von Helmut Frangenberg, 01.12.08, 17:55h, aktualisiert 01.12.08, 17:55h

Zum Tag der offenen Tür kamen viele Eltern, um sich über das Angebot an weiterführenden Schulen zu informieren. Die Qual der Wahl scheint in diesem Jahr größer zu sein als je zuvor. Für die Anmeldung an Gesamtschulen gelten in diesem Jahr erstmals neue Regelungen.

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Die Qual der Schulwahl haben Eltern derzeit in Köln. (Symbolbild: dpa)
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Die Qual der Schulwahl haben Eltern derzeit in Köln. (Symbolbild: dpa)
Köln - Die Terminkollision war Zufall: Die größte Gesamtschule Nordrhein-Westfalens hatte am gleichen Tag zum Tag der offenen Tür für angehende Fünftklässler eingeladen wie die kleinste, die Freie Schule im Agnesviertel. Der Andrang war in beiden Schulen groß - beide Gesamtschulen werden wieder Hunderte Eltern enttäuschen, weil sie deren Kinder nicht aufnehmen können.

Eltern laufen zurzeit von Tagen der offenen Tür zu diversen Elternabenden und suchen nach der besten Schule für ihr Kind - und die Qual der Wahl scheint größer als je zuvor.

Vor allem die Gesamtschulen bereiten sich wieder auf einen Massenandrang vor. Er könnte noch größer werden als im vorigen Jahr, als allein an den städtischen Gesamtschulen 855 Kinder abgelehnt werden mussten. Durch die Schulzeitverkürzung und den zunehmenden Druck am Gymnasium dürfte die Zahl der Gesamtschul-Anmeldungen von Kindern weiter steigen, denen die Grundschullehrer eine Gymnasialempfehlung gegeben haben. Bislang konnten Eltern von Kindern mit Gymnasialempfehlung mit großer Sicherheit davon ausgehen, einen Platz an einer Gesamtschule zu bekommen, wenn sie ihr Kind nicht aufs Gymnasium schicken wollten. Die Gesamtschulen sollen ihre Klassen jeweils zu einem Drittel aus Kindern mit Hauptschul-, Realschul- und Gymnasialempfehlungen zusammenzustellen.

Neue Regelungen

Für die Anmeldung an Gesamtschulen gelten in diesem Jahr erstmals neue Regelungen, die nicht wenige Gesamtschullehrer als Benachteiligung gegenüber anderen Schulformen empfinden. Bislang gab es in den Kölner Gesamtschulen vorgezogene Anmeldetermine, damit Eltern im Falle einer Ablehnung ihres Kindes in Ruhe nach einer Haupt- oder Realschule oder einem Gymnasium suchen konnten. Das hat die Landesregierung untersagt. Nun laufen die Anmeldungen an allen Schulen parallel. Um Eltern jedoch nicht völlig im Regen stehen zu lassen, ist die Zeit für Gesamtschulanmeldungen verkürzt worden. So bleibt wenigstens ein bisschen Zeit, um im Falle einer Ablehnung nach einer Alternative zu suchen. Der Run auf die Gesamtschulen führt auch dazu, dass faktisch das Recht auf freie Schulwahl eingeschränkt wird. Eltern können grundsätzlich bei der Schulwahl einen Zweitwunsch für den Fall einer Ablehnung an der Wunschschule angeben. Wer sich für ein Gymnasium oder eine Realschule entscheidet, gibt in der Regel zwei Schulen dieser Schulform an. Wer gerne einen Gesamtschulplatz möchte, sollte aber nicht zwei Gesamtschulen nominieren. Denn am Ende der Anmeldefrist werden die Kölner Gesamtschulplätze restlos vergeben sein. Da hilft ein Zweitwunsch wenig.

Längst kein Platz mehr frei

Von dieser Einschränkung bei der Schulwahl sind auch die Eltern betroffen, die der Empfehlung der Grundschullehrer misstrauen und ihr Kind im März in einen Prognoseunterricht (siehe Artikel "Probeunterricht nach Zweifel an Grundschulempfehlung") schicken wollen. Wenn etwa der Wunsch besteht, eine Realschulempfehlung in eine fürs Gymnasium umzuwandeln, das Kind aber im Prognoseunterricht scheitert, kann es nicht mehr auf einer Gesamtschule angemeldet werden, weil dort zu diesem Zeitpunkt längst kein Platz mehr frei ist.

Das Schulverwaltungsamt hat zugesagt, dass kein Kind ohne Rücksprache mit den Eltern irgendeiner Schule zugewiesen werde. „Wir versuchen, im Falle einer Ablehnung an einer Gesamtschule oder an den Wunschgymnasien eine Lösung mit den Eltern zu finden“, sagt Abteilungsleiterin Krista Meurer. Bisher habe man die Probleme ohne Proteste lösen können. Alle Schulen sind gehalten, die Kinder nach nachvollziehbaren Kriterien aufzunehmen oder abzulehnen. Das scheint bei den Kriterien „Grundschulempfehlung“ und „Geschwisterkind“ noch leicht. Beim Kriterium „Schulweg“ wird es schon schwieriger, weil gemessene Kilometer nicht unbedingt die Beschwerlichkeit einer Bahnfahrt zur Schule wiedergeben.

Die Verunsicherung bei manchen Eltern hat bereits dazu geführt, dass sie von Rechtsanwälten als neues Klientel umworben werden. „Viele Schulleiter handeln bei ihrer Auswahlentscheidung nach Gutdünken“, behauptet zum Beispiel der Kölner Anwalt Christian Birnbaum. Eltern sollten überlegen, Einspruch einzulegen oder gar Klage zu erheben, wenn Kinder an der Wunschschule keinen Platz bekämen.



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