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Korruptionsbekämpfung

Gegen den Gummi-Paragraphen

Von Frank Überall, 01.12.08, 21:49h

Im Jahr 2003 hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries eine Konvention der Vereinten Nationen unterzeichnet, nach der die Korruptionsbekämpfung unter anderem in der Politik verschärft werden soll. Die weltweite Vereinbarung wartet auf Umsetzung in Deutschland, klagt unser Gastautor.

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Manchmal möchte man die Unterschrift unter einem Vertrag nachträglich lieber auslöschen, wenn man nach einigem Nachdenken zu dem Schluss gekommen ist, dass das, wozu man sich verpflichtet hat, doch nicht so angenehm ist. So mag es derzeit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gehen. Im Jahr 2003 hat sie eine Konvention der Vereinten Nationen unterzeichnet, nach der die Korruptionsbekämpfung unter anderem in der Politik verschärft werden soll. Sie weigert sich aber beharrlich, die Regeln wie versprochen in deutsches Recht umzusetzen.

Es geht dabei um die Abgeordneten des Bundestags und der Landtage sowie die Volksvertreter in den kommunalen Räten. Nach Ansicht der Vereinten Nationen sollen sie künftig sogenannte Amtsträger sein. Was klingt wie eine juristische Spitzfindigkeit, hat handfeste Folgen für die Betroffenen: Denn die würden ähnlich wie Beamte in Korruptionsfällen mit besonders hohen Strafen bedroht und nicht mit den vergleichsweise laschen Paragraphen zur Bestechlichkeit, die in der freien Wirtschaft gelten.

Das Konstrukt der Amtsträger-Eigenschaft hat durchaus seinen Grund: Würde ein Polizist im Nebenjob eine lukrative Firma betreiben, deren Geschäftszweck es ist, bei der Umgehung von Gesetzen zu beraten, würden wir zu Recht befürchten, dass die Loyalität des Polizisten nicht mehr unserem Staat und den Bürgern gilt, sondern in erster Linie seinen Klienten. Deshalb darf ein Polizist solche Firmen auch nicht gründen - und um jeden Verdacht auszuschließen, muss er jede Nebentätigkeit von seinen Chefs genehmigen lassen. Bei Politikern ist das anders.

Für sie gilt nur ein umstrittener „Gummi-Paragraph“. Im Strafgesetzbuch ist er als „Abgeordnetenbestechung“ verzeichnet, doch er ist kaum das Papier wert, auf dem er steht. Dabei muss nachgewiesen werden, dass jemand konkret das Votum eines Abgeordneten bei einer parlamentarischen Abstimmung „gekauft“ haben soll. Diesen Nachweis zu erbringen, ist so schwierig, dass es so gut wie keine Fälle gibt, in denen Politiker auf der Grundlage dieser Vorschrift bestraft wurden. Dabei widerspricht es sowohl der Lebenserfahrung als auch wissenschaftlichen Erkenntnissen, dass unter Politikern nicht auch einmal einzelne Unehrliche oder sogar Kriminelle sind.

Wie es sein kann, wenn man Amtsträger ist, haben Kommunalpolitiker aus NRW in der Affäre um Aufsichtsratsreisen erlebt. Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass die strengeren Regeln auf Politiker heute schon anzuwenden sind, wenn sie in solchen Gremien kommunaler Firmen sitzen. Für ihre Luxusreisen auf Kosten der Steuer- und Gebührenzahler mussten viele Beschuldigte hohe Summen an den Staat zahlen, einige müssen sich sogar vor Gericht verantworten. Auch Unschuldige gerieten ins Visier der Fahnder, denn die hatten Mühe, sich im Dickicht der Verfehlungen zurechtzufinden.

Korruption ist ein Kommunikationsdelikt, dessen Hintergründe von den Beteiligten nach Kräften verschleiert werden. Politiker sind Fachleute für Kommunikation, und da liegt das haushohe Einfallstor für korruptive Machenschaften. Dass die Vertreter des Volkes keine Lust haben, strengere Gesetze gegen sich selbst zu beschließen, ist menschlich zunächst verständlich. Gesellschaftlich ist das aber eine große Gefahr. Wollen wir weg von der pauschalen Abqualifizierung von Politikern in der öffentlichen Meinung unter dem Motto „Die da oben machen doch sowieso, was sie wollen“, muss ihr Verhalten nachprüfbarer werden.

Politiker sind Personen des öffentlichen Lebens. Sie müssen sich mehr als alle anderen fragen lassen, welche Interessen ihr freies Mandat beeinträchtigen können. Im Sinne einer „Korruptionsethik“ ist danach zu fragen, welche moralischen Maßstäbe diese Personen für sich und ihr Handeln anlegen. Legales Handeln ist nicht immer automatisch auch legitimes Handeln. Korruptionsethik steht in diesem Zusammenhang für die Analyse von Kooperation und Netzwerken, man kann auch sagen „positivem Klüngel“, ohne pauschale Unterstellungen. Die Frage nach der Gefahr von Korruption muss aber möglich sein! Wenn Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl Spendernamen verschweigt und Ex-Bundesinnenminister Otto Schily als Abgeordneter seine Nebeneinkünfte nicht vollständig erklären will, wirft das automatisch das Licht des Verdachts auf die so Handelnden.

Politiker zu Amtsträgern zu machen, kann da die notwendige Transparenz erzwingen. Die Bürger haben ein Recht darauf zu wissen, ob sich ihre Vertreter in den Parlamenten wie in einer Bananenrepublik verhalten können oder so, wie es einer repräsentativen Demokratie angemessen ist. Man müsste die Amtsträger-Eigenschaft für Politiker mit Ausnahmen versehen, um sie nicht vollends mit Beamten gleichzusetzen - sonst würde keiner mehr diesen Job machen wollen. Aber man wird sie zwingen müssen, sich intensiver mit der Korruptionsgefahr in den eigenen Reihen zu beschäftigen. Brigitte Zypries darf die unterzeichnete UN-Konvention nicht weiter ignorieren - auch wenn das für politisch Tätige kein angenehmes Thema ist.



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