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Gericht

Sexueller Übergriff auf der Toilette

Von Hariett Drack, 18.11.08, 15:39h

Ein 22 Jahre alter Abiturient hatte eine Disco-Bekanntschaft zum Oral-Verkehr auf der Toilette gezwungen. Die Bilder, die ein Fotograf von den Tanzenden in der Diskothek machte, konnten zur Fahndung herangezogen werden.

Innenstadt - Ein 22 Jahre alter Abiturient wurde vor dem Kölner Amtsgericht wegen sexueller Nötigung verurteilt. Sein Opfer hatte den Täter auf Partyfotos auf der Homepage der Diskothek, in der er die Diskobekanntschaft zum Oral-Verkehr gewzungen hatte, wieder erkannt.

Die Tat geschah an einem Wochenende im Oktober vor zwei Jahren. Der junge Mann hatte die angehende Restaurantfachfrau in einer Großraum-Diskothek im Rechtsrheinischen gerade erst kennen gelernt. Beide fanden sich auf Anhieb sympathisch, man flirtete, tanzte, tauschte auf der Tanzfläche Zärtlichkeiten aus. Alles geschah zunächst im gegenseitigen Einvernehmen.

Dann hatte der junge Mann seine neue Bekanntschaft von der Tanzfläche gezogen und sie ihn Richtung Sanitärräume bugsiert. Er schloss sich mit ihr auf der Toilette ein, zwang sie dort zum Oralverkehr. Das Weinen und Flehen der jungen Frau, sie gehen zu lassen, ignorierte er. Ebenso die Rufe eines von Partygästen herbei gerufenen Türstehers, der vergeblich an der verschlossenen Tür gerüttelt hatte. Erst mit Hilfe eines Generalschlüssels hatte ein Club-Mitarbeiter die junge Frau aus ihrer verzweifelten Lage befreien können.

Ihr Peiniger hatte zunächst unerkannt das Weite gesucht. Die junge Frau hatte ihn dann aber im Internet wieder erkannt. "Das war eine eindeutige Grenzüberschreitung", sagte der Staatsanwalt und forderte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr, wobei er nicht verhehlte, das Geschehen als "minderschweren Fall" einzustufen. Das Gericht verhängte eine neunmonatige Bewährungsstrafe sowie einhundert Sozialstunden. Offensichtlich sei das Ganze eine "Situation gewesen, bei der irgendwann der Verstand ausgesetzt hat", so der Ankläger.



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