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Antisemitismus-Streit

Erfolg für Broder in Sicht

Erstellt 02.12.08, 17:23h

Im Antisemitismus-Streit zwischen Henryk M. Broder und Evelyn Hecht-Galinski zeichnet sich nun doch ein Erfolg für den Publizisten ab. Gegen den ursprünglichen Richterspruch war Broder in Berufung gegangen.

Henryk M. Broder
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Henryk M. Broder. (Bild: dpa)
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Henryk M. Broder. (Bild: dpa)
KÖLN - Im Berufungsprozess zwischen dem Publizisten Broder und seiner Gegnerin vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln deutete die Kammer am Dienstag an, dass sie Broders Äußerung, Hecht-Galinski gebe "antisemitisch-antizionistische Statements" ab, durch die Meinungsfreiheit im Grundgesetz gedeckt sehe. Das sagte ein Gerichtssprecher nach der Verhandlung. Eine endgültige Entscheidung will das OLG am 6. Januar verkünden.

Broder hatte die strittige Behauptung über Hecht-Galinski -Tochter des früheren Zentralratsvorsitzenden der Juden, Heinz Galinski - in einem Brief an WDR-Intendantin Monika Piel erhoben, den er im Internet veröffentlichte. Hecht-Galinski hatte dagegen geklagt und vom Kölner Landgericht teilweise Recht bekommen. Das Landgericht hatte geurteilt, Broder dürfe die Behauptung nicht mehr im konkreten Zusammenhang wiederholen, weil der Sachbezug fehle. Der Publizist hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Broder und Hecht-Galinski tragen seit Monaten einen offenen Meinungsstreit aus. Hecht-Galinski hatte in der Vergangenheit mehrfach die Politik Israels gegenüber den Palästinensern kritisiert. Der OLG-Sprecher sagte, die Kammer habe sich vor dem eigentlichen Beginn der mündlichen Verhandlung "intensiv, aber vergeblich" darum bemüht, eine gütliche Einigung herbeizuführen. (dpa)



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