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Christian Klar

Tingeltour durch die Talkshows?

Von Jan-Philipp Hein, 03.12.08, 22:33h, aktualisiert 04.12.08, 08:20h

Ist Christian Klar ein Kandidat für Fernseh-Talkshows? Die Redaktionen haben sich bislang offenbar zurückgehalten, den ehemaligen Terroristen zu sich einzuladen. Juristisch gesehen wäre Klar ein Gast wie jeder andere - schließlich hat er seine Freiheitsstrafe abgesessen.

Christian Klar
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Christian Klar (Bild: dpa)
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Christian Klar (Bild: dpa)
Die Bilanz: Neun Morde und elf Mordversuche. Dafür wurde der RAF-Terrorist Christian Klar 1985 zu mehrfacher lebenslanger Haft verurteilt - Mindestverbüßungsdauer 26 Jahre. Die sind rum. Nun soll Klar im Januar aus dem Gefängnis kommen. Es ist viel über ihn geschrieben worden. Nicht zuletzt 2007, als Bundespräsident Horst Köhler ein Gnadengesuch Klars ablehnte. Er ist eine öffentliche Person und demnächst auf dem Markt, auf dem sich auch Talkshowredaktionen mit Gästen eindecken. Wird also bald ein reueloser vielfacher Mörder durch die Talkformate der Republik tingeln? Einer, der dem Bundespräsidenten in einem Zwiegespräch gesagt haben will, dass er es ablehne, über die RAF-Morde als „Kriminalfall“ zu sprechen? Der immer noch ganz in dem Denken verhaftet scheint, das er selbst wohl als „revolutionär“ bezeichnen würde?

„Stern TV“ tut so, als sei die Vermutung, das Fernsehen könnte scharf auf Klar sein, abwegig. „Die Fragestellung ist nicht relevant“, lässt Chefredakteur Andreas Zaik ausrichten. Und bei ARD-Talkerin Anne Will steht Klar wohl auch nicht auf dem Wunschzettel. „Derzeit ist kein Auftritt von Christian Klar geplant“, sagt Wills Sprecherin Nina Tesenfitz.

Was wäre überhaupt ein geeignetes Thema einer Sendung mit Klar? „Auf der Metaebene könnte es um »Schuld, Sühne und Reue« gehen“, sagt Jürgen Schulte. Er ist neben Frank Plasberg Mitgesellschafter der Firma „Ansager & Schnipselmann“, die „Hart aber Fair“ produziert. Aber: „Wir haben das Thema derzeit nicht in der Planung und beabsichtigen daher auch nicht, Klar eine Einladung zu schicken.“

Ob man allerdings in einer Sendung mit Klar noch auf der Metaebene diskutieren könnte, darf bezweifelt werden. Denn es ist immer noch nicht geklärt, welchen Anteil Klar an der Ermordung des Generalbundesanwalts Siegfried Buback hat.

Dass Klar generell nicht ins Fernsehen sollte, sieht der Redaktionsleiter des ZDF-Talks „Berlin Mitte“, Wolfgang Klein, nicht. „Ich könnte mir Herrn Klar vielleicht in einer Sendung vorstellen, in der man sich in Ruhe mit ihm unterhält.“ Und an der Seite Maybrit Illners? „Er passt nicht in unser Format.“ Er könne nicht als Diskussionsteilnehmer seine Sicht der Dinge präsentieren. Das sei zu viel der Ehre. „Und er ist auch niemand, mit dem ich gerne diskutieren möchte. Worüber auch?“, so Klein. Das Thema sei durch. Vergangenes Jahr habe es zwei Sendungen dazu gegeben. Der Intendant des Berliner Ensembles, Claus Peymann, der in der Kritik steht, weil er dem Terroristen einen Praktikumsplatz an seiner renommierten Bühne anbot, war auch einer der Gäste.

Ist nur das Thema durch, also journalistisch gerade uninteressant, oder verbietet sich eine Einladung an den reuelosen RAF-Man auch aus ethischen Gründen und damit generell? Klein antwortet indirekt: „Wir haben uns auch nicht um Frau Mohnhaupt bemüht.“ Brigitte Mohnhaupt gehörte wie Christian Klar der sogenannten zweiten Generation der RAF an. Sie wurde im März 2007 aus der Haft entlassen. Mohnhaupt und Klar schossen bei der Ermordung des Vorstandsvorsitzenden der Dresdner Bank, Jürgen Ponto, mehrfach aus ihren Pistolen.

Journalisten stellt sich die Frage nach der Ethik im Umgang mit den RAF-Mitgliedern immer wieder. Kann man den Mehrfachmörder also einfach so vor die Kamera holen? „Er hat seine Strafe verbüßt, ist damit im Sinne des Rechts resozialisiert und auch der Rechtsfriede ist durch die Freiheitsstrafe wiederhergestellt“, sagt der Berliner Medienrechtler Jörg Thomas. Im Klartext: Klar wäre juristisch ein Talkshowgast wie jeder andere auch. Durch das Praktikumsangebot Claus Peymanns, sei er außerdem eine „relative Person der Zeitgeschichte“. Thomas: „Mit seinem Gnadengesuch und Interviews, die er im Gefängnis gab, hat er einen Teil seines Persönlichkeitsrechts für die Öffentlichkeit geöffnet.“ Im Moment kann man Klar also nicht nur in Talkshows einladen, sondern auch umfassend über ihn berichten, was ihn von weniger prominenten Straftätern unterscheidet. Anwalt Thomas erläutert: „In der Regel gilt, dass je weiter die Haft fortgeschritten ist, Stück für Stück das Recht des Täters gewichtiger wird, nicht mehr mit seiner Tat in der Öffentlichkeit konfrontiert zu werden.“

Mal sehen, wer zuerst der Versuchung erliegt, den aus der Haft entlassenen Klar zu interviewen.



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