Von Markus Decker und Thomas Wüpper, 10.12.08, 21:08h, aktualisiert 13.12.08, 09:03h
Kern der gestrigen Pressekonferenz Schäubles war die Reform des Bundesdatenschutzgesetzes, die soeben das Kabinett passiert hatte und am 1. Juli 2009 in Kraft treten soll. Sie beinhaltet bedeutsame Einschränkungen ebenso wie wichtige und deshalb umstrittene Ausnahmen von diesen Einschränkungen.
Es geht um MilliardenGerd Billen, Vorsitzender des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (Vzbv), machte in Berlin sehr deutlich, worum es geht. Beim Handel mit kommerziell nutzbaren Informationen wie Anschrift, materiellem Status oder Konsumgewohnheiten von Menschen seien Milliardenbeträge im Spiel. Vielfach sei Unternehmen eine einzige Adresse schon 50 Euro wert.
Billen und der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßten deshalb den Entwurf als „längst überfällig“. Die wichtigste Maßnahme sei das geplante Verbot der Datenweitergabe für Werbung und Adresshandel, ohne dass die Betroffenen zugestimmt haben, sagte Gerd Billen. Dieses so genannte „Listenprivileg“ halten Kritiker seit langem für verfehlt. Die Abschaffung sei eine längst überfällige Maßnahme zum Schutz der Bürger vor Datenklau und Datenmissbrauch.
Auch die geplante Einführung eines „Datenschutzaudits“ könne mithelfen, die Datenpiraterie einzudämmen, erklärten Billen und Schaar. Damit soll eine gesetzliche Grundlage für ein Prüfsiegel im Datenschutz geschaffen werden. Unternehmen können sich demnach zertifizieren lassen. Sie bekommen ein Qualitätssiegel, das ihnen den sorgsamen Umgang mit datenschutzrechtlichen Vorgaben attestiert - sofern sie sich regelmäßigen Kontrollen unterziehen.
Kommt es doch zu formalen Verstößen gegen den gewerblichen Datenschutz soll das Bußgeld von jetzt 25 000 auf 50 000 Euro steigen, bei schweren Verstößen von 250 000 auf 300 000 Euro. Auch soll der Staat Gewinne aus illegalen Datengeschäften abschöpfen dürfen. Und Unternehmen werden verpflichtet, ihre Kunden über Unregelmäßigkeiten möglichst rasch zu informieren.
Die Experten kritisieren allerdings Ausnahmen und Schlüpflöcher im Gesetzentwurf, der dadurch entscheidend an Durchschlagskraft verlieren könne. Auch sei ein so genanntes Koppelungsverbot nur für „marktbeherrschende Unternehmen“ vorgesehen. Das sei nicht einzusehen. Die Daten- und Verbraucherschützer fordern ein generelles Verbot von Kopplungs-Geschäften, bei denen die Abwicklung daran gebunden ist, dass Kunden ihre Einwilligung zur Datennutzung für Werbung geben. Nicht nachvollziehbar sei zudem die lange Übergangsfrist von drei Jahren im Gesetz.
Auch das Problem mangelnder Kontroll- und Rechtsdurchsetzung werde durch den Gesetzentwurf nicht behoben, kritisieren Billen und Schaar. Die Aufsichtsbehörden müssten gestärkt werden, sonst blieben selbst massive Verstöße gegen Datenschutzvorschriften vielfach folgenlos, sagte der Datenschutzbeauftragte. Es gebe erhebliche Vollzugsdefizite. Zudem müssten die Klagerechte der Verbraucherverbände auf den Datenschutz ausgeweitet werden, verlangte Billen. Man könne es nicht einzelnen Verbrauchern überlassen, durch Einzelklagen „sicherzustellen, dass der Datenschutz in Deutschland nicht mit Füßen getreten wird“.
Ursprünglich sollte der Entwurf Ende November ins Kabinett eingebracht werden. Doch bei einer Anhörung im Innenministerium liefen Verbände Sturm. Ein solches Gesetz beeinträchtige die Geschäfte vieler Unternehmen, hieß es. Daraufhin wurde der Entwurf überarbeitet. Der Widerstand aber bleibt. Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“: „Ich habe keinen Zweifel daran, dass der Druck anhalten wird, es bei der geltenden Rechtslage zu lassen. In dem jetzigen Kabinettsbeschluss ist vielen Bedenken Rechnung getragen worden.“ Manchem reiche dies aber nicht.
Selbstbestimmung gestärkt: Kabinett beschließt neuen Datenschutz
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