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Streit in Glessen

Im Wald an die Leine

Von Jan Sting, 17.12.08, 09:29h

Nach dem Bericht über den Hund, der in einem Glessener Waldstück erschossen wurde, gingen zahlreiche Reaktionen von Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern in der Redaktion ein. Offenbar ist ein schon lange schwelender Streit eskaliert.

Leinenzwang Pulheim
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Dieser Hundebesitzer nimmt seinen Vierbeiner im Naturschutzgebiet Pulheimer Laache an die Leine. (Archivbild: Machnik)
Leinenzwang Pulheim
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Dieser Hundebesitzer nimmt seinen Vierbeiner im Naturschutzgebiet Pulheimer Laache an die Leine. (Archivbild: Machnik)
Bergheim-Glessen - In dem Glessener Gebiet, in dem am Donnerstag der Labrador-Retriever "Yellow" erschossen wurde, gibt es offenbar schon seit längerem handfeste Konflikte zwischen Hundehaltern und Leuten ohne Hund. Gestern meldeten sich in der Redaktion mehrere Leser, die berichteten, dass freilaufende Hunde dort immer wieder für Ärger sorgten. Von Schildern, die auf den Naturschutz hinwiesen, kratzten Hundehalter die Schrift ab - andere Leute, vermutlich die ohne Hund, beschrifteten die Tafeln wieder. Wie das Ordnungsamt erklärt, schreibt das Ortsrecht in Bergheim vor, dass Hunde an die Leine gehören. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürften die Vierbeiner auf Wegen zwar ohne Leine laufen. Doch müssten sie bei "Begegnungsverkehr" sofort angeleint werden, also dann, wenn der Hund und sein Halter anderen Leuten oder Tieren begegnen. Auf Feldern und im Wald abseits der Wege hätten Hunde generell nichts zu suchen. Auch in der Landeshundeverordnung sei geregelt, dass große Hunde nicht von der Leine gelassen werden dürften. Klagen, dass solche Vorschriften missachtet würden, kommen jedoch nicht nur aus Glessen, sondern sind laut Ordnungsamt in allen Stadtteilen ein Dauerthema. Auch die Förster klagen über freilaufende Hunde. Helmuth Thomas vom Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft berichtete von einem Fall, dass ein Hund in Köttingen einen Frischling, ein junges Wildschwein also, zerfleischt habe. Abseits der Wege müssten Hunde angeleint sein, das schreibe das Landesforstgesetz vor. Auf Waldwegen dürften sie jedoch frei laufen - allerdings nur, wenn sie gehorchten.

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