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Urteilsverkündung

Ohne Grund ins Herz gestochen

Von Hariett Drack, 02.01.09, 17:52h, aktualisiert 02.01.09, 17:54h

Das Gericht spricht dem Opfer nach einer Messerattacke von vor vier Jahren eine Viertelmillion Euro Schmerzensgeld zu. Eine 28- Jährige hatte den Familienvater aus nichtigem Anlass mit einem Stich schwer am Herzen verletzt. Nun muss sie dafür bezahlen.

Urteil
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Knapp vier Jahre nach der Tat wurde das Urteil gefällt. (Bild: dpa)
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Knapp vier Jahre nach der Tat wurde das Urteil gefällt. (Bild: dpa)
Köln - Karnevalsdienstag vor vier Jahren - ein strahlend schöner Wintertag, mit blauem Himmel, eiskalten Temperaturen und Sonnenschein. „Ideale Bedingungen für einen Winterspaziergang“, dachte Sozialarbeiter Willi H. (57, Name geändert). Arm in Arm mit seiner Ehefrau bummelte er durch Mülheim. Was dann geschah, hat seinem Leben eine katastrophale Wendung beschert. Ein Moment der Unaufmerksamkeit führte zu einem kleinen, aber hitzigen Wortwechsel und zog eine Tat nach sich, an deren Folgen der Mann sein Leben lang leiden wird. Das Geschehen und die furchtbaren Konsequenzen beschäftigten jetzt auch ein Kölner Zivilgericht; ein Strafprozess hatte schon zuvor stattgefunden.

Der Sozialarbeiter hatte am Tattag unbeabsichtigt zwei muslimische junge Frauen angerempelt. Die Ältere hatte den Zusammenstoß als absichtlichen Angriff verstanden und den 57-Jährigen plötzlich mit einem Messer attackiert. Sämtliche Zeugen im Strafprozess sagten aus, dass die unbeabsichtigte Rempelei auf die beengten Straßenverhältnisse zurückzuführen gewesen sei und das anschließende Wortgefecht zwischen Willi H. und der Informatikstudentin bereits beendet war. Die 28-jährige Muslima jedoch zog das Messer aus ihrer Tasche, lief hinter H. her, baute sich vor ihm auf und stach ein einziges Mal zu: Sie traf mitten ins Herz.

Durch diesen Angriff hatte H. zweimal einen Herzstillstand erlitten, akutes Nierenversagen und schwerste Hirnschädigungen waren die Folge. Deswegen verklagte Opfer-Anwalt Christoph Neunzig die Täterin vor dem Landgericht jetzt auf Schmerzensgeld. Sein Mandant hat monatelang auf der Intensivstation gelegen und über ein Jahr in einer Reha-Klinik verbracht.

Heute, dreieinhalb Jahre nach der Tat, ist der ehemalige Mitarbeiter in einer Behindertenwerkstatt jetzt selber Patient einer betreuten Einrichtung. Der einst athletisch gebaute Mann ist Tag und Nacht auf Hilfe angewiesen. Fast blind sitzt er im Rollstuhl, kann „eigentlich so gut wie überhaupt nichts mehr alleine machen“, beschreibt sein Anwalt Neunzig in seiner Schmerzensgeld-Klage den Alltag seines Mandanten: „Er kann sich nicht kämmen, waschen oder alleine auf die Toilette gehen.“

Die furchtbaren Folgen der Messerattacke listet der Anwalt im Einzelnen auf: „Er leidet an massiven Sprachstörungen und Inkontinenz, muss regelmäßig an die künstliche Niere angeschlossen werden und wird über eine Magensonde künstlich ernährt. Er hat eine spastische Störung der Muskelspannung und ist ein hundertprozentiger Pflegefall. Auch am täglichen Leben kann er fast nicht mehr teilnehmen, da er in seinen Denkabläufen erheblich verlangsamt ist und in seiner Konzentrationsfähigkeit deutlich eingeschränkt“.

Im August 2005 war die Informatikstudentin schon wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Sie hatte im Prozess ausgesagt, sich als streng gläubige und Kopftuch tragende Muslima wegen ihres Äußeren von dem Sozialarbeiter bedroht gefühlt zu haben. Nach Überzeugung der Richter allerdings hatte das Geschehen „überhaupt nichts mit Fremdenfeindlichkeit zu tun“.

Der Forderung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 250 000 Euro kam das Landgericht jetzt in einem Versäumnisurteil in vollem Umfang nach. Ebenso sprachen die Richter dem Opfer eine lebenslange monatliche Rente von 350 Euro zu. Nach Ansicht des Kölner Opferanwalts Christoph Neunzig „hat die Täterin aus völlig nichtigem Anlass das Leben eines Familienvaters zerstört“. Auch das für deutsche Verhältnisse hohe Schmerzensgeld könne dem Opfer, der nun ein Schwerst-Pflegefall ist, nicht sein vorheriges normales Leben zurückgeben. Weil die Gegenseite sich im Zivilverfahren zu keinem Zeitpunkt äußerte, ist das Urteil inzwischen auch rechtskräftig. Ob Willi H. allerdings jemals einen Cent sieht, ist fraglich. Anwalt Neunzig wird auf jeden Fall eine Pfändung des Gefängnislohnes der inhaftierten Täterin beantragen.



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