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Naturschutz

Schneise durch Naturschutzgebiet

Von Ulrike Süsser, 15.01.09, 11:24h, aktualisiert 02.02.09, 07:58h

Hafenausbaugegner kündigen Aktionen in der Sürther Aue an. Die Rodung wurde nach Protesten vorerst gestoppt.

Sürther Aue
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Die Schneise in der Sürther Aie nutzten die Spaziergänger. (Bild: Süsser)
Sürther Aue
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Die Schneise in der Sürther Aie nutzten die Spaziergänger. (Bild: Süsser)
Rodenkirchen - Die ersten Rodungsarbeiten in der Sürther Aue als Vorbereitung für die Hafenerweiterung haben begonnen. Die Häfen und Güterverkehr AG hat eine drei Meter breite Schneise im Naturschutzgebiet Sürther Aue schlagen lassen. Sie führt von der B 9 bis zum Rhein und soll die Grenze des Erweiterungsgeländes markieren. Ein Zaun soll dort errichtet werden.

Allerdings wurden die Arbeiten inzwischen unterbrochen. Die Ausbaugegner und die Untere Landschaftsbehörde haben Einwände vorgebracht. Ein Zaun als Eingrenzung für das künftige Hafengebiet dürfe zwar laut Planfeststellungsbeschluss errichtet werden, sagt Klaus Simon, Sprecher der Ausbaugegner und Nabu-Vertreter. Jedoch müssten zuvor sämtliche Arbeiten auf den Ausgleichsflächen in Sürth und in Worringen erledigt sein. Für die Fläche in Worringen sei jedoch das Konzept inzwischen verändert worden, meint Klaus Simon. So sollen dort vier Teiche zugunsten einer Flutrinne zerstört werden. Die Unteren Landschaftsbehörde sei über diese Änderung nicht informiert worden.

Nach einer Besprechung mit Vertretern der Unteren und der Oberen Landschaftsbehörde, die der Bezirksregierung zugeordnet ist, sowie der HGK soll nun nochmal überprüft werden, ob der Ausgleich korrekt ist. Ende Januar soll darüber entschieden werden. Es sei jedoch zu befürchten, so Klaus Simon, dass ab dem 27. Januar die Rodung im gesamten Naturschutzgebiet fortgeführt werde.

Für die HGK besteht Zeitdruck. In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres ist es laut Landschaftsgesetz NRW verboten, Hecken, Büsche sowie Röhricht- und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Dieses Verbot dient dem Schutz von Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten verschiedener Tierarten, vor allem der Vogelwelt. Ausnahmegenehmigungen können unter bestimmten Umständen beantragt werden. Die Rodung in der Sürther Aue müsste also vor dem ersten März abgeschlossen sein. Die Aktionsgemeinschaft gegen den Hafenausbau hat für Mitte Januar bereits Aktionen am Naturschutzgebiet Sürther Aue angekündigt. „Wir Bürger werden keine Ruhe geben“, sagt Klaus Simon. Gegen die Hafenerweiterung laufen derzeit noch zwei Klagen, die allerdings keine aufschiebende Wirkung haben. Die HGK darf mit dem Ausbau trotzdem einstweilen beginnen.



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