Schriftgröße

Hinterbliebenenrente

Gleiche Rechte für Homosexuelle

Erstellt 14.01.09, 18:59h

Homosexuelle in eingetragenen Lebenspartnerschaften haben grundsätzlich denselben Anspruch auf eine betriebliche Hinterbliebenenrente wie Ehepartner. Rechtliche Grundlage hierfür ist dem BAG zufolge unter anderem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Rente
Bild vergrößern
Foyer des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt: Die Richter haben die Rechte Homosexueller mit ihrem Urteil zur Hinterbliebenenrente gestärkt. (Bild: dpa)
Rente
Bild verkleinern
Foyer des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt: Die Richter haben die Rechte Homosexueller mit ihrem Urteil zur Hinterbliebenenrente gestärkt. (Bild: dpa)
ERFURT - Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am Mittwoch entschieden und damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg vom 1. April 2008 umgesetzt (Az.: 3 AZR 20/07).

Das BAG urteilte, dass ein Anspruch auf eine Gleichbehandlung dann bestehe, wenn der Lebenspartner nach dem 1. Januar 2005 aus dem Unternehmen ausgeschieden oder gestorben ist. Rechtliche Grundlage hierfür seien die Pflicht zur Gleichbehandlung von Arbeitnehmern, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sowie EU-Recht. Das BAG ließ jedoch die Frage offen, ob eingetragene Lebenspartner Altersversorgungsansprüche gegenüber kirchlichen Arbeitgebern geltend machen können. Denn den Kirchen wird im Grundgesetz eine besondere Autonomie zugestanden.

Im verhandelten Fall hatte der Kläger wegen des Todes seines eingetragenen Lebenspartners im Jahr 2001 eine betriebliche Witwerrente vom Versorgungswerk Deutscher Bühnen beansprucht. Das BAG wies die Klage auf eine Hinterbliebenenrente jedoch zurück. Denn der Lebenspartner sei bereits vor dem Stichtag 1. Januar 2005 gestorben.

Der Lesben-und Schwulenverband begrüßte das Urteil. Die Entscheidung sei ein großer Erfolg für die Gleichstellung von Lesben und Schwulen. (epd)



Den Kölner Stadt-Anzeiger im Abonnement erhalten JETZT BESTELLEN!
4 Wochen Kölner Stadt-Anzeiger zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%.

Newsticker


Anzeige


Umfrage

Protestieren Sie gegen ACTA?
Bundesweit sind Proteste gegen das internationale Handelsabkommen ACTA geplant. Es sieht unter anderem vor, Urheberrechtsverletzungen strenger zu ahnden. Kritiker befürchten Zensur und Überwachung vor allem im Internet. Beteiligen Sie sich am Protest?

Bildergalerien


Jahresrückblick


ksta-blogs.de


Kölner Stadt-Anzeiger auf dem iPad


Neue Videos – Politik/Nachrichten




Meistgelesene Artikel


Kolumne


Hintergrund


Die andere Meinung


Mein ksta.de


Forum


Brutto / Netto Rechner

Optimieren Sie Ihr Gehalt:
Bruttogehalt (Euro mtl.) Steuerklasse

Dienste