Von Ralf Rohrmoser-von Glasow, 21.01.09, 18:50h
Rund 14 Monaten ist der Anlass der Klage schon her. Der 24. November 2007 war ein klarer Samstagvormittag. Für Jacqueline van Meerbeeck und ihre behinderte Tochter endete er mit einer Tragödie. Denn durch einen Schuss wurde „Nasrha“, eines der Pferde der Familie, so schwer verletzt, dass es noch am Nachmittag eingeschläfert werden musste. Eine Jagdgesellschaft hatte in einem Siefen bei Unterbierth eine Drückjagd auf Wildschweine veranstaltet. Eines der abgefeuerten Projektile traf das Pferd; der Beschuss auf die Wildschweine wurde sofort abgebrochen.
Hoffnung auf Schmerzensgeld
Van Meerbeeck reichte Klage gegen den Jagdpächter und drei beteiligte Jäger ein. Denn die Ermittlungen der Polizei führten zwar zu einem wahrscheinlichen Hergang und zu einer Aussage eines Beteiligten, Roland P., dass er vermutlich den verhängnisvollen Schuss abgegeben habe. Doch bei der Bewertung durch die beteiligten Rechtsanwälte war damit der Fall noch längst nicht klar. Richter Haller bat zum Ortstermin.
In seiner einleitenden Zusammenfassung bezifferte er die Höhe des möglichen Schadensersatzes auf 7200 Euro. Hoffnung auf das durch van Meerbeeck geforderte Schmerzensgeld für die Tochter, die therapeutische Reitstunden auf „Nasrha“ nahm, machte er indes nicht. Er forderte die Beklagten auf, sich auf einen Betrag von etwa 7500 Euro zu einigen, ohne Anerkennung rechtlicher Verpflichtungen.
Im Detail wurde jener Samstagvormittag rekonstruiert, am Ende schälte sich heraus, dass zwei Beklagte übrig blieben: der Jagdpächter und P., der selbst nicht anwesend war und sich von einem Rechtsanwalt vertreten ließ. Er hatte zwei Mal auf ein Wildschwein geschossen, es aber nicht getroffen. Knapp 200 Meter entfernt ist die Weide der van Meerbeecks. Haller bemühte sich erfolgreich, die Emotionen herunter zu fahren. Der Anwalt des Jagdpächters allerdings schlug noch einmal in die Kerbe, als er den zuvor bezifferten Wert des erschossenen Pferdes mit despektierlichen Worten nach unten korrigieren wollte. Dennoch, ein Gutachter wurde zunächst außen vorgelassen, die Beteiligten haben bis zum 13. Februar Zeit für außerprozessuale Bemühungen bei ihren Haftpflichtversicherungen. Haller wird dann um 10 Uhr seine Entscheidung verkünden. Er deutete an, dass eine Einigung bei 6000 Euro liegen könnte.
Gerechtes Urteil?
21.01.2009 | 23.52 Uhr | roti
Schmerzensgeld muss sein. Der seelische Schaden ist gerade bei Kindern enorm. Wenn ein Richter sich dieser Forderung nicht anschließt gehört er nicht…
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