Von Peter Mlodoch, 26.01.09, 14:12h
„Es wird heiß hergehen", prophezeit Siegfried Brockmann, Chef der Unfallforscher beim Versicherungsverband und Leiter des entsprechenden Arbeitskreises. Der Automobilclub ADAC warnt vor neuer Abzocke der Autofahrer; Datenschützer sehen einen weiteren Schritt in den Überwachungsstaat.
„Das System kann Leben retten", meint dagegen Brockmann; gefährliche Strecken könnten auf ihrer ganzen Länge entschärft werden. Häufigkeit und Schwere von Unfällen gingen erheblich zurück. Feste Starenkästen bergen seiner Ansicht nach selbst ein Crash-Risiko: „Wenn der Vordermann einen Blitzer entdeckt und abrupt bremst, kracht es schnell."
Die Befürworter verweisen auf positive Erfahrungen mit der „section control" in England, Holland und Österreich. 2003 ging dort das System im sieben Kilometer langen Kaisermühlentunnel der Donauufer-Autobahn in Wien in Betrieb - die Zahl der tödlichen Unfälle reduzierte sich auf Null. In dem tunnel ist Tempo 80 erlaubt, jedes Fahrzeug wird bei der Ein- und Ausfahrt gefilmt, das Kennzeichen gespeichert und die Durchschnittsgeschwindigkeit per Computer errechnet. Liegt sie abzüglich eines Toleranzwertes über der erlaubten Grenze, gehen die Aufnahmen an die Polizei.
Für die Gegner hat das System einen entscheidenden Haken: Das Streckenradar erfasst ausnahmslos jeden Auto- und Motorradfahrer. „Unschuldige geraten in Generalverdacht", warnen die Kritiker und verweisen auf das Bundesverfassungsgericht, das 2007 das automatische Ablesen aller Nummernschilder verboten hat.
Österreich hat die Debatte um Verkehrssicherheit gegen Datenschutz längst hinter sich. Der dortige Verfassungsgerichtshof knüpfte die Streckenüberwachung an hohe Hürden. So müssen Anfang und Ende des kontrollierten Abschnitts mit Schildern gekennzeichnet sein; stellt der Computer keinen Tempoverstoß fest, sind die Daten sofort zu löschen. Inzwischen ist der Streckenradar auch am Berg Wechsel auf der Autobahn A 2 in Niederösterreich installiert; ein weiteres mobiles System wird vor allem in Baustellenabschnitten eingesetzt.
„Wir können ganz gut damit leben", sagt Martin Hoffer, Jurist beim österreichischen Automobilclub ÖAMTC. „In besonderen Gefahrensituationen ist die vorübergehende Einschränkung des Datenschutzes gerechtfertigt." Die Autobahngesellschaft betreibe die Anlage, die Polizei sei Herr über sämtliche Daten. „Ein Missbrauch ist uns bisher nicht bekannt." Dennoch dürfe die „section control“ nicht zur Allzweckwaffe werden. Zur Überwachung von Tempolimits aus Lärm- oder Klimaschutzgründen dürfe sie auf gar keinen Fall eingesetzt werden.
Für ähnlich strenge Bedingungen spricht sich auch Unfallforscher Brockmann aus. Schließlich gehe es um einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Die Streckenüberwachung dürfe ausschließlich an Unfallschwerpunkten stattfinden und müsse durch Schilder klar erkennbar sein.
Die in Goslar versammelten Experten auf Justiz, Behörden, Polizei, Medizin und Versicherungswirtschaft beschäftigen sich bis Freitag außerdem mit der Atemalkohol-Analyse, Einschränkungen für Senioren im Straßenverkehr und rüpelhaften Radfahrern. Die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages sind später häufig in Rechtsprechung und Gesetzgebung eingegangen.
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