Von Frank Olbert, 26.01.09, 21:25h, aktualisiert 26.01.09, 21:37h
Noch im vergangenen Dezember schien die SPD willens gewesen zu sein, gemeinsam mit CDU und FDP die Umwandlung des Wallraf-Richartz-Museums in solch eine gemeinnützige GmbH (gGmbh) zu betreiben. Diese würde dem Haus und seinem Direktor Andreas Blühm größere Freiheit und Selbstständigkeit garantieren und aus der Oberaufsicht der Verwaltung lösen. Als es dann zur Abstimmung kam, votierte die SPD mit den Grünen gegen die Umwandlung der Rechtsform; laut eigener Aussage hätten die Politiker rechtliche Bedenken überkommen.
Der Kölner Stil ist ein Bundesweit einmaliger Vorgang
In seiner Erklärung beschreibt der Stifterrat den Kölner Stil als bundesweit einmaligen Vorgang. Weiter heißt es: „Herr Corboud hat sein persönliches Entsetzen über die Haltung der Stadt Köln zum Ausdruck gebracht und sieht sich mit dem Stifterrat in allen Punkten einig.“ Bereits im Mai 2008, so ließ der Schweizer Sammler und Mäzen nun wissen, habe er der Stadtspitze mitgeteilt, die von ihm „vorgesehenen, namhaften weiteren Dotierungen in Form von Kunst und Immobilien“ in Köln nur dann zu realisieren, „wenn zum 1. Mai 2013 die geplanten Erweiterungen des Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud sowie die Überführung in eine gGmbH verwirklicht worden sind“.Doch nicht allein eine neue Rechtsform, auch die Erweiterung des Museums scheint gefährdet. Mit Befremden und Verärgerung nimmt der Stifterrat nämlich zur Kenntnis, dass auf dem dafür vorgesehenen „Kutz-Gelände“ eine anderweitige vertragliche Nutzung besteht: Bis zum Jahr 2012 steht das Gelände den Kölner Verkehrsbetrieben zur Verfügung, die im Zusammenhang mit dem U-Bahn-Bau Gerätschaften darauf abstellen. Oberbürgermeister Fritz Schramma (CDU) will sich für eine frühere Räumung des Areals einsetzen. Eine Nutzung als Abstellfläche bis 2012 werde er nicht akzeptieren.
In der anderen Frage der Umwandlung in eine neue Rechtsform hofft nun der SPD-Kandidat für das Amt des Oberbürgermeisters, Ex-Regierungspräsident Jürgen Roters, Bewegung in die Situation zu bringen. Roters schlägt vor, einen Ratsbeschluss aus dem Jahr 2005 wieder aufzugreifen. Danach wäre der Stifterrat mit 49 Prozent an der Betriebs-gGmbH beteiligt, die Stadt mit 51 Prozent. Um zu verhindern, dass eine Seite die andere überstimmen kann, würde eine Mehrheitserfordernis von 75 Prozent eingeführt. Das hieße, Dreiviertel der Beteiligten müssten sich für beziehungsweise gegen eine Vorlage entscheiden.
Seit einem knappen halben Jahr arbeitet das Wallraf-Richartz-Museum als „eigenbetriebliche Einrichtung“. Nach Auskunft von Museumsdirektor Andreas Blühm hat dies aber so gut wie keine Auswirkung, da die kommunalen Behörden weiterhin auf ihre Kontroll- und Bewilligungsrechte pochen. Wenn das Museum etwas plant oder verändern will, muss der Bedarf zunächst durch ein städtisches Amt geprüft werden.
Die Vorteile einer Umwandlung in eine gGmbH liegen laut Blühm hingegen vor allem darin, mehr Flexibilität zu schaffen. So werde es unkomplizierter, Drittmittel einzuwerben. „Mäzene und Stifter“, so Blühm in einem Interview vom Dezember, „müssen sich dann nicht im Behördendickicht durchwühlen, um ihre guten Taten loszuwerden - was ja eine Kölner Tradition ist.“
Ist das was Neues?
27.01.2009 | 14.30 Uhr | Wildes_Koeln
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