Von Rainer Rudolph, 15.02.09, 20:55h
Zwei Mal werden die Frauen von der Kasse in den Laden zurückgeschickt, jedes Mal legen sie zusätzliches Obst und Gemüse auf das Band, während in der Schlange allmählich Unruhe aufkommt. Die Summe stimmt immer noch nicht. „Nehmen sie doch einfach noch einen Schokoriegel“, sagt die Kassiererin und greift in die Auslage neben sich. Unter den Augen des genervten Supermarkt-Publikums nehmen die Frauen den Riegel, legen ein paar Cent in bar dazu, dann dürfen sie den Schauplatz verlassen.
Im Namen des Gesetzes
Zwischen 400 bis 600 mal im Monat vergibt die Arbeitsgemeinschaft von Stadt und Arbeitsagentur (Arge) solche Einkaufsgutscheine. Wie die Barauszahlungen dienen sie der „Grundsicherung für Arbeitssuchende“. Insgesamt betreut die Arge 108 000 Arbeitssuchende in 60 000 so genannten Bedarfsgemeinschaften. Die Quote der Gutscheinempfänger liegt bei 0,6 bis 0,7 Prozent.
„Mit dieser Praxis halten wir uns an das Gesetz, das die Gutscheine für Menschen in bestimmten Lebenssituationen vorschreibt“, sagt der Sprecher der Arge, Udo Wendlandt. Im Zweiten Sozialgesetzbuch heißt es dazu wörtlich: „Solange sich der Hilfebedürftige insbesondere bei Drogen- oder Alkoholabhängigkeit sowie im Falle unwirtschaftlichen Verhaltens als ungeeignet erweist, mit der Regelleistung nach Paragraf 20 seinen Bedarf zu decken, kann die Regelleistung in voller Höhe oder anteilig in Form von Sachleistungen erbracht werden.“
Ob der „Kunde“ der Arge Bargeld oder einen Lebensmittelgutschein bekommt, entscheidet in Köln der jeweilige Sachbearbeiter. „Ein Gutschein wird beispielsweise ausgestellt, wenn jemand wegen einer Abhängigkeit mit Geld nicht klar kommt“, erläutert Wendlandt. „Unwirtschaftlich handelt jemand, der - wenige Tage, nachdem er Geld bekommen hat - wieder bei uns ist und nach neuem Geld fragt.“ Allerdings greife man zu dem Mittel erst, wenn der Vorgang sich wiederhole.
Der Lebensmittelgutschein kann darüber hinaus weitere Sanktionen enthalten. So kann der Kauf von Alkohol und Tabak grundsätzlich ausgeschlossen werden. Außerdem kann das Papier - wie im geschilderten Fall - die Anweisung enthalten, kein bares Wechselgeld herauszugeben. Einlösen kann man den Gutschein nur bei bestimmten Supermarktketten, deren Namen die Arge nicht nennen will. „Mit diesen Firmen haben wir Rahmenverträge abgeschlossen, nach denen die Gutscheine wie Geld zu behandeln sind“, so Wendlandt.
Die Verteilung von Lebensmittelgutscheinen wird bundesweit von Arbeitslosenvereinigungen kritisiert. Sie gehen davon aus, dass Gutscheine oft auch ohne ausreichenden Nachweis der entsprechenden Verhaltensnachweise ausgestellt werden. Der Kölner Verein „Keas“ (Kölner Erwerbslose in Aktion) spricht von dem Gutschein als einem „Instrument öffentlicher Demütigung und Entmündigung“. Mit wiederholten Aktionen unter dem Stichwort „Zahltag“ hat der Verein bereits mehrere Male in verschiedenen Kölner Arge-Büros gegen diese Praxis demonstriert.
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16.02.2009 | 15.27 Uhr | Nestsauberhalter
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