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Ausnahmegenehmigung

Cannabis aus der Apotheke

Erstellt 15.02.09, 22:56h

„Medizinal-Cannabis-Blüten“ heißt das Präparat, das aus den Niederlanden in deutsche Apotheken geliefert wird. Erste Erfahrungen zeigen Linderung bei chronischen Schmerzen und Tourette-Syndrom.

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Per Ausnahmegenehmigung: Cannabis ganz legal aus der Apotheke abholen darf man in Bonn. (Bild: dpa)
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Per Ausnahmegenehmigung: Cannabis ganz legal aus der Apotheke abholen darf man in Bonn. (Bild: dpa)
BONN - Nur sieben Patienten können nun das Produkt dort abholen - sie haben von der Bundesopiumstelle in Bonn eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Damit werden in Deutschland erstmals Cannabis-Blüten, bekannt auch als Marihuana, als Medikament abgegeben. „Einigen Patienten kann man möglicherweise mit Cannabis helfen“, sagte der Leiter der Bundesopiumstelle, Winfried Kleinert. Es gebe bisher zwar noch keine belastbaren Ergebnisse aus Studien, aber eine Vielzahl von „Anwendungsbeobachtungen, die die positive Wirkung zeigen“.

Das bestätigt Franjo Grotenhermen aus Rüthen. Der Vorsitzende der „Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin“ kämpft seit Jahren dafür, dass Patienten, die sich selber mit Cannabis helfen, aus der Illegalität herauskommen. „Das sind alles schwer kranke Menschen“, sagt Grotenhermen, der selbst Mediziner ist. Einsatzgebiete sehen Grotenhermen und Kleinert vor allem bei chronischen Schmerzen, Multipler Sklerose, beim Tourette-Syndrom und bei Krebs- oder HIV- Erkrankungen.

Einer der ersten Patienten, die legal Cannabis-Blüten aus der Apotheke bekommen, ist ein 38-jähriger Duisburger, der unter dem Tourette-Syndrom leidet. „Ohne Cannabis haben mich meine Ticks im Griff. Ich schlage mit dem Kopf gegen die Wand oder beiße Gläser kaputt“, sagt er. „Früher haben alle gedacht, ich sei verrückt.“ Psychopharmaka hätten wenig geholfen und viele Nebenwirkungen gehabt. Durch Cannabis seien seine Ticks schwächer geworden. Eine Rauschwirkung habe er aufgrund seiner Krankheit nicht.

Nach Einschätzung von Kleinert ist Cannabis als Medikament nur in Ausnahmefällen sinnvoll: „Das wird keine allgemeine Medikation, sondern nur für Patienten, denen andere Mittel nichts helfen.“ Grotenhermen schätzt allerdings, dass dies bei bundesweit mehr als 50 000 Menschen der Fall sein könnte. „Man merkt, dass da ein Denkprozess bei der Gesundheitspolitik stattfindet. Politiker, die Cannabis sonst nur als Droge gesehen haben, erkennen nun auch diese andere Seite.“

Der Cannabis-Wirkstoff THC wird auch als „Dronabinol“ in Medikamenten angeboten. Die Kosten dafür müssen die Patienten meist selber tragen. Während die Dronabinol-Präparate als verschreibungspflichtiges Mittel von den Ärzten auf Privatrezept ohne Ausnahme-Genehmigung verschrieben werden können, ist für die natürliche Variante wegen des Betäubungsmittelgesetzes ein aufwändiges Genehmigungsverfahren vorgeschrieben.

Nach Auskunft der Bundesopiumstelle gibt es bislang in Deutschland 27 Patienten, die einen Cannabis-Extrakt als Medizin nutzen dürfen - und nun die sieben Patienten, die die Cannabis-Blüten aus der Apotheke bekommen. Die Rückmeldung sei in allen Fällen positiv. (dpa)



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