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Kommentar zu Arge-Gutscheinen

Würde wahren

Erstellt 15.02.09, 21:26h

Nicht alle Arbeitslose können über Bargeld verfügen. In speziellen Fällen vergibt die Agentur für Arbeit auch Einkaufsgutscheine. Um die Menschen vor sich selbst zu schützen. In der Praxis allerdings entlarvt sich das Modell als entwürdigend und peinlich.

Agentur für Arbeit
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Agentur für Arbeit: Rund 400- bis 600-mal im Monat werden die Einkaufsgutscheine verteilt. (Bild: dpa)
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Agentur für Arbeit: Rund 400- bis 600-mal im Monat werden die Einkaufsgutscheine verteilt. (Bild: dpa)
Es ist ein entwürdigendes Schauspiel, das sich an der Kasse des Supermarkts abspielt, wenn Hartz-IV-Empfänger ihre Lebensmittelgutscheine einlösen wollen. Unter den Augen eines wahllos zusammengewürfelten Publikums müssen sie sich nicht nur als sozial schwach outen, sondern auch als Alkoholiker oder Menschen, denen der Staat den Umgang mit Geld nicht zutraut. Denn ein Eintrag auf dem Gutschein legt fest, ob der Betroffene Alkohol einkaufen und Wechselgeld erhalten darf - oder eben nicht. Und jeder kann bei der Umsetzung zusehen und zuhören.

Ebenso fragwürdig erscheint das Vergabeverfahren für Gutscheine. Was qualifiziert einen Mitarbeiter der Arge, einen Hilfesuchenden als möglichen Drogenabhängigen zu klassifizieren? Gar nichts. Aus gutem Grund schrecken viele Mitarbeiter daher auch vor dieser Aufgabe zurück.

Im Gesetzestext ist übrigens nicht von „Gutscheinen“, sondern von „Sachleistungen“ die Rede. Dies eröffnet Spielräume beim Handeln. Der Gutschein wird als eine Möglichkeit des Handelns nur so oft gewählt, weil er eine scheinbar einfache und unaufwändige Lösung für den Staat und den Hilfesuchenden darstellt.

Doch der Preis dafür ist hoch. Vertraulichkeit an der Supermarktkasse, das gibt es nicht. Die Betroffenen stehen in Gefahr, mit der öffentlichen Übergabe des Gutscheins ihre Menschenwürde zu verlieren.



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