Erstellt 15.02.09, 21:26h
Ebenso fragwürdig erscheint das Vergabeverfahren für Gutscheine. Was qualifiziert einen Mitarbeiter der Arge, einen Hilfesuchenden als möglichen Drogenabhängigen zu klassifizieren? Gar nichts. Aus gutem Grund schrecken viele Mitarbeiter daher auch vor dieser Aufgabe zurück.
Im Gesetzestext ist übrigens nicht von „Gutscheinen“, sondern von „Sachleistungen“ die Rede. Dies eröffnet Spielräume beim Handeln. Der Gutschein wird als eine Möglichkeit des Handelns nur so oft gewählt, weil er eine scheinbar einfache und unaufwändige Lösung für den Staat und den Hilfesuchenden darstellt.
Doch der Preis dafür ist hoch. Vertraulichkeit an der Supermarktkasse, das gibt es nicht. Die Betroffenen stehen in Gefahr, mit der öffentlichen Übergabe des Gutscheins ihre Menschenwürde zu verlieren.
Entmündigung
16.02.2009 | 09.22 Uhr | Dr_Dolittle
Auf die Gefahr hin noch lauter beschimpft zu werden:
Sowohl diese ARGE-Gutscheine als auch das Sachleistungssystem im Gesundheitswesen stellen einen…
Nicht nur Rechte
16.02.2009 | 08.57 Uhr | quintus prior
Menschen haben nicht nur Rechte - sie haben auch Pflichten. Das gilt auch für Menschen, die von ihren Mitmenschen ohne Gegenleistung unterstützt…
Manchmal ist es angebracht
16.02.2009 | 08.04 Uhr | ayla67a
Es kann nicht der Sinn der Unterstützung sein, das damit die Alkoholsucht oder Drogenabhängigkeit unterstütz wird. Fakt ist es doch nunmal, das…
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