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Modellprojekt

Unsichtbarer Diebstahlschutz

Von Eckhard Stengel, 18.02.09, 20:30h

Das Land Bremen testet eine so genannte DNA-Tinktur zum Markieren von Wertsachen. Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) spricht von einem „Wundermittel“. Wenn Hehler mit Ware auftauchen, die gekennzeichnet ist, sind sie schnell überführt.

BREMEN - Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) spricht von einem „Wundermittel“, und auch Datenschützer haben keine Einwände: Wenn die Einbrecher-Hochburg Bremen als erstes Bundesland demnächst „künstliche DNA“ zur Diebstahlsbekämpfung einsetzt, dann können alle zufrieden sein - außer Einbrechern und Hehlern. Denn ihr Diebesgut ist künftig leichter den Eigentümern zuzuordnen. Tankstellenräubern droht sogar eine „DNA-Dusche“, mit der sie eindeutig identifiziert werden können. DNA - diese Abkürzung für Erbsubstanz haben sich die Erfinder der Tinktur entliehen, weil jede davon hergestellte Portion einzigartig ist wie das Erbgut eines Lebewesens. Mit der „DNA-Tinktur“ können Gegenstände individuell gekennzeichnet werden. Wer sich an dem Bremer Modellprojekt beteiligt, erhält für 60 Euro ein Fläschchen, das quasi nur für ihn produziert wurde. Er markiert dann Wertgegenstände - vom Computer bis zum Fahrrad - mit einem dicken Pinselstrich. Eine „Referenzprobe“ seiner speziellen Tinktur wird bei der Polizei gelagert. Die Kunst-DNA ist nur unter Ultraviolett-Licht zu sehen. Polizisten könnten also verdächtige Flohmarktstände mit einer UV-Lampe überprüfen. Wird dabei eine Markierung sichtbar und kann der Verkäufer keinen Eigentumsnachweis vorlegen, nehmen die Ermittler die Ware mit und stellen anhand der Referenzproben fest, wem das Diebesgut gehört. Eine weitere Einsatzmöglichkeit: Tankstellen oder Drogerien installieren über ihrem Eingang eine „DNA-Dusche“.

Dusche verrät Täter

Bei einem Überfall lässt sie sich per Knopfdruck aktivieren, und der Räuber wird beim Flüchten mit „künstlicher DNA“ eingesprüht, die wochenlang an ihm haftet. Hat die Polizei einen Verdächtigen im Visier, kann sie per UV-Lampe feststellen, ob er der Täter war. Allerdings darf sie nicht ohne konkreten Verdacht massenhaft zum Lichttest greifen. „Das wäre ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit“, meint Polizeisprecher Ronald Walter. Gesundheitlich sei das Mittel unbedenklich, versichert er - „selbst für Allergiker“.

Auch der Bremer Landesbeauftragte für den Datenschutz, Sven Holst, hat keine Bedenken. Denn die Teilnahme sei freiwillig, und die Polizei registriere auch nicht, welche Wertgegenstände wo vorhanden sind, sondern nur, welche Tinktur pro Haushalt verwendet werde. Allerdings, so Holst, sollten die Besitzer darauf achten, dass sie beim Verkauf auf die Kennzeichnung hinweisen, die viele Jahre haften bleibt. In Großbritannien und Holland wurden bereits gute Erfahrungen mit der Kunst-DNA gemacht, wie die Bremer Polizei berichtet. Das liegt wohl vor allem am Abschreckungseffekt: Haushalte und Geschäfte können am Eingang auf die Kunst-DNA hinweisen.



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