Von Eckhard Stengel, 18.02.09, 20:30h
Dusche verrät Täter
Bei einem Überfall lässt sie sich per Knopfdruck aktivieren, und der Räuber wird beim Flüchten mit „künstlicher DNA“ eingesprüht, die wochenlang an ihm haftet. Hat die Polizei einen Verdächtigen im Visier, kann sie per UV-Lampe feststellen, ob er der Täter war. Allerdings darf sie nicht ohne konkreten Verdacht massenhaft zum Lichttest greifen. „Das wäre ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit“, meint Polizeisprecher Ronald Walter. Gesundheitlich sei das Mittel unbedenklich, versichert er - „selbst für Allergiker“.
Auch der Bremer Landesbeauftragte für den Datenschutz, Sven Holst, hat keine Bedenken. Denn die Teilnahme sei freiwillig, und die Polizei registriere auch nicht, welche Wertgegenstände wo vorhanden sind, sondern nur, welche Tinktur pro Haushalt verwendet werde. Allerdings, so Holst, sollten die Besitzer darauf achten, dass sie beim Verkauf auf die Kennzeichnung hinweisen, die viele Jahre haften bleibt. In Großbritannien und Holland wurden bereits gute Erfahrungen mit der Kunst-DNA gemacht, wie die Bremer Polizei berichtet. Das liegt wohl vor allem am Abschreckungseffekt: Haushalte und Geschäfte können am Eingang auf die Kunst-DNA hinweisen.
Unsichtbarer Diebstahlschutz - Datenbank
09.04.2009 | 16.46 Uhr | DNA-Schutz-Experte
Zitat: Eine „Referenzprobe“ seiner speziellen Tinktur wird bei der Polizei gelagert. - Da hätte die Polizei viel zu tun.
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