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Abzocke

Wie Gewinnspielsender Geld machen

Von Jan-Philipp Hein, 02.03.09, 19:12h

Sie scheinen so einfach, die Fragen, die man bei Gewinnspielsendern wie 9 Live beantworten muss, um 500 Euro zu gewinnen. Doch die Sender locken ihre Zuschauer strategisch auf die falsche Fährte. Jetzt gibt es ein neues Regelwerk.

9Live Abzocke Jürgen
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Suche nach Wörtern: Jürgen moderiert im 9 Live-Studio. (Bild: Archiv)
9Live Abzocke Jürgen
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Suche nach Wörtern: Jürgen moderiert im 9 Live-Studio. (Bild: Archiv)
Die Landesmedienanstalten haben jetzt eine regulierende Satzung verabschiedet - nur fragt sich, ob sie wirklich hilft.

Wenn es um die Saiga-Antilope oder den Stirnlappenbasilisken geht, muss es nicht unbedingt eine Dokumentation auf Phoenix, Arte oder 3Sat sein, die über die Mattscheibe flimmert. Diese seltenen Tiere können auch am anderen Ende der Fernsehlandschaft auftauchen - nämlich bei 9 Live, dem Sender, der mit seinen Gewinnspielen seit Jahren heftige Kritik auf sich zieht.

Die beiden Tiere sind zu einem Symbol der dubiosen Methoden des Münchner Senders geworden, der seit 2001 existiert. Ein nassforscher Zuschauer brachte Moderator Norman Magolei ins Schwimmen, indem er „Stirnlappenbasilisk“ als Lösungsmöglichkeit eines Spiels vorschlug, in dem „Tiere mit S“ gesucht wurden. Der „Buchstabenverkäufer“ (so nennt Kabarettist Dieter Nuhr die Moderatoren der Call-In-Formate) versuchte den Anrufer verzweifelt von der Lösung abzubringen, bot bis zu 500 Euro für den Begriff.

Doch der Anrufer bestand auf „Stirnlappenbasilisk“. Durch die Lappen gingen dem Sender so 2500 Euro - ein bemerkenswert hoher Gewinn. Normalerweise werden bei derartigen Spielen nur in den ersten Runden Gewinne verteilt - im zweistelligen und niedrigen einstelligen Bereich, in dem noch so leichte Begriffe wie „Schwein“ gefunden werden. Ab dann übernehmen zoologische Exoten das Kommando.

Medienwächtern sind die Call-In-Formate seit Jahren ein Dorn im Auge. Doch unternommen wurde kaum etwas gegen 9 Live und die anderen Anbieter. Das soll nun anders werden. Seit wenigen Tagen ist die „Satzung der Landesmedienanstalten über Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele“, kurz „Gewinnspielsatzung“, in Kraft. Die 14 Landesmedienanstalten der Republik sehen darin ein Bußgeld von bis zu 500 000 Euro bei Verstößen vor.

14 Paragrafen umfasst die Satzung. Sie sind überschrieben mit „Transparenz“, „Irreführungsverbot“, „Manipulationsverbot“ oder „Informationspflichten“. Doch Zweifel, dass dem Treiben des Münchner Senders und seiner Nachahmer damit beizukommen ist, sind angebracht. So ist zum Beispiel einer der wesentlichen Kritikpunkte an den Call-In-Sendungen, dass in ihrem Verlauf keine Anrufer ins Studio durchgestellt werden, aber durch Countdowns Zuschauer regelrecht angeheizt würden, wieder und wieder anzurufen. So klingelt die Kasse der Spielsender.

Das neue Regelwerk sieht Peter Widlok, Sprecher der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM), als klaren Fortschritt. „Das hat nun nicht mehr den Charakter einer freiwilligen Vereinbarung“, sagt er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Endlich habe man ein Werkzeug zur Hand, mit dem Fehlverhalten sanktioniert werden könne.

Was freilich nicht bedeuten muss, dass alles anders wird. Zwar ist den Anrufsendern nun verboten, einen „Anreiz zu wiederholter Teilnahme“ zu setzen. Doch kann man davon ausgehen, dass 9 Live & Co. an dieser Stelle kreativ sein werden und auch regelkonform Anrufe provozieren werden. An anderer Stelle ist kaum Kreativität nötig. Nach der neuen Satzung dürfen Gewinnspiele bis zu drei Stunden dauern. Und in dieser Zeit müssen auch nur mindestens sechs Zuschauer durchgestellt werden - mit Segen der bundesdeutschen Medienwächter. Die verlangen nämlich, dass nur ein Nutzer pro halbe Stunde bis ins Studio durchkommen muss.

Und auch Exoten wie der Stirnlappenbasilisk können als 9 Live-Statisten überleben. Denn: „Bei Wortfindungsspielen dürfen nur Begriffe verwendet werden, die in allgemein zugänglichen Nachschlagewerken oder allgemein zugänglicher Fachliteratur enthalten sind.“ Eine Blitzumfrage unter Zoologen ergibt: Das Tier gehört zum Standard-Repertoire der zoologischen Literatur.



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