Schriftgröße

Freizeitsport

Gehweg gehört auch den Inline-Skatern

Von Winfried Schwabe, 26.03.09, 21:03h

Im Verkehr werden Rollerblader wie Fußgänger behandelt - mit allen Konsequenzen. Obwohl ein Gericht festgestellt hat, dass Inliner und Radfahrer ein „vergleichbares Gefahrenpotenzial“ haben.

Inline-Skater
Bild vergrößern
Skater müssen auf dem Bürgersteig Schritttempo fahren, wenn Fußgänger behindert oder gefährdet werden. (Bild: Rako)
Inline-Skater
Bild verkleinern
Skater müssen auf dem Bürgersteig Schritttempo fahren, wenn Fußgänger behindert oder gefährdet werden. (Bild: Rako)
Ehrlich gestanden, bin ich immer ziemlich neidisch und beeindruckt, wenn ich sie in Hochgeschwindigkeit am Rhein entlang sausen sehe: Inline-Skater. Dummerweise geht mir für diesen Sport jede Begabung ab, und deshalb kommt kurz vor Beginn der Rollschuhsaison zumindest eine rechtliche Beleuchtung der ganzen Sache. Und die ist gar nicht mal so uninteressant: Oder wussten Sie etwa, dass Inline-Skater nach deutschem Recht und insbesondere der Straßenverkehrsordnung (StVO) tatsächlich wie Fußgänger behandelt werden? Obwohl sich dieses Freizeitvergnügen in Deutschland seit 20 Jahren stetig wachsender Beliebtheit erfreut, hat der Gesetzgeber bis heute keine entsprechende Regelung für Inliner eingeführt.

In Ermangelung dessen entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahre 2002 immerhin, dass Inliner keine „Fahrzeuge“, sondern gemäß Paragraf 24 StVO nur so genannte „besondere Fortbewegungsmittel“ sind (Az.: VI ZR 333 / 00). Sie werden damit übrigens den Kinderwagen, Kinderfahrrädern, Rollern und auch den Schiebe- und Greifreifenrollstühlen gleichgestellt. Kein Scherz. Die Konsequenzen sind beachtlich - und teilweise auch durchaus befremdlich: Skater haben zum einen im öffentlichen Verkehr nämlich grundsätzlich die Gehwege zu benutzen und dort vor allem „Schritt zu fahren“, wenn Fußgänger behindert oder gefährdet werden. Die Benutzung der Fahrbahnen ist den Inlinern ebenso wie das Befahren der Radwege, Seitenstreifen oder den dem Fahrverkehr zugänglichen Plätzen gemäß Paragraf 25 StVO ausdrücklich untersagt. Fehlen entsprechende Gehwege, müssen Inliner - ebenso wie Fußgänger - innerhalb geschlossener Ortschaften rechts am Fahrbahnrand und außerhalb der Ortschaften links am Rand fahren. Vermutlich klingt das nicht nur gefährlich.

Inliner im Zweifel „höhere Geschwindigkeit“ als Radfahrer

Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen stehen sich Inliner und Radfahrer im Übrigen „gleichberechtigt“ gegenüber. Insbesondere müssen nach einem Urteil des Kammergerichts in Berlin aus dem Jahre 2007 die Radfahrer keinesfalls mehr Rücksicht nehmen als Inliner. Das Gericht begründet dies damit, dass Inliner im Zweifel gleiche oder sogar höhere Geschwindigkeiten erreichen können und demnach von beiden Verkehrsteilnehmern ein „vergleichbares Gefahrenpotenzial“ ausgehe (Az.: 12 U 195 / 05).

Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und die Verkehrssicherung gelten für Inliner ebenfalls strenge Regeln: Grundsätzlich müssen sich alle Verkehrsteilnehmer, also auch die Inline-Skater, den gegebenen (schlechten) Straßen- oder Wegeverhältnissen anpassen und ihr Verhalten entsprechend ausrichten. Ein Straßenbaulastträger, ob nun privat oder öffentlich, ist insbesondere nicht verpflichtet, separate Vorkehrungen für Inline-Skater zu schaffen.

Ist ein Gehweg für Fußgänger objektiv ungefährlich, für Inliner hingegen nicht, berechtigt dies nicht zu Schadensersatzforderungen, wenn der Inline-Skater aufgrund des schlechten Fahrbahnzustandes stürzt. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz und das OLG Celle wiesen entsprechende Klagen ab und begründeten dies damit, dass ein Inline-Skater keine bessere Bodenbeschaffenheit erwarten dürfe als die übrigen Verkehrsteilnehmer - nämlich die Fußgänger (Az. 9 U 267 / 99 und 1 U 1100 / 02). Wie gesagt: Inline-Skater sind nach deutschem Recht zu behandeln wie: Fußgänger. Mit allen Konsequenzen.



Den Kölner Stadt-Anzeiger im Abonnement erhalten JETZT BESTELLEN!
4 Wochen Kölner Stadt-Anzeiger zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%.

Orte des Geschehens

große Karte

Anzeige


Stromvergleich

Tarife vergleichen, wechseln und sparen!
Stromverbrauch kWh/Jahr
Postleitzahl

Brutto / Netto Rechner

Optimieren Sie Ihr Gehalt:
Bruttogehalt (Euro mtl.) Steuerklasse

Arbeitslosengeldrechner

Wie viel Arbeitslosengeld steht Ihnen zu?
Bruttogehalt (jährl. Euro) Steuerklasse
Kinder Ja Nein

Extra


Service


Schätze aus dem Internet


Special


Die 5 beliebtesten Pausenspiele

Mahjongg Fortuna
Zuma
Zuma »
1507 Spieler
Bookworm
Bookworm »
1263 Spieler
Bubble Shooter
Bubble Shooter »
1034 Spieler
Bejeweled 2
Bejeweled 2 »
956 Spieler

Glossar


Kolumne


Extra



KSTA-Service


Service


Top-Links (Anzeige)


Stadtmenschen Community


Dienste