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Mildes Urteil

Erdinc S. wieder auf freiem Fuß

Von Clemens Schminke, 05.02.09, 17:13h, aktualisiert 06.05.10, 11:36h

Der als "Koma-Schläger von Ostheim" bekannt gewordene Erdinc S. ist vom Gericht auf freien Fuß gesetzt worden. Zwar wurde er im Prozess zu neun Monaten Haft verurteilt; dieses Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig - ebenso wie seine Bewährungsstrafe von Dezember, gegen die eine Revision läuft.

Prozess gegen Erdinc S.
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Erdinc S. am Eingang des Gerichtsgebäudes. (Bild: Krasniqi)
Prozess gegen Erdinc S.
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Erdinc S. am Eingang des Gerichtsgebäudes. (Bild: Krasniqi)
Innenstadt - "Der Haftgrund entfällt, da gibt's keine Diskussion", sagte Amtsrichter Michael Klein am Donnerstag zur Entscheidung des Jugendschöffengerichts unter seinem Vorsitz: Erdinc S. ist wieder auf freiem Fuß, nachdem er fast sechs Monate in U-Haft gesessen hat. Denn vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung, der den Haftbefehl begründete, wurde der 19-Jährige freigesprochen, und die gleichzeitige Verurteilung zu einer neunmonatigen Haftstrafe wegen Beleidigung und einfacher Körperverletzung ist noch nicht rechtskräftig. Zudem kann das Strafmaß von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung, das Ergebnis eines früheren Prozesses ist, wegen laufender Revision nicht zur Bildung einer Gesamtjugendstrafe herangezogen werden.

Klein ließ sich Zeit, die Entscheidung zu erläutern; er hat lebhaft die öffentliche Entrüstung vor Augen, die seinem Kollegen Hans-Werner Riehe im vergangenen Jahr entgegenschlug. In einem Verfahren wegen schwerer Körperverletzung gegen Erdinc S. hatte dieser Richter es bei einer "Schuldfeststellung" mit Auflagen belassen und kein Strafmaß festgesetzt, obwohl das Delikt monströs erschien: Weiberfastnacht 2007 schlug der Minderjährige in Ostheim einen Familienvater so heftig, dass der stürzte und vor den Augen seiner vier Kinder ins Koma fiel. Er trug bleibende Schäden davon. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft kam es zu ei- nem zweiten Prozess, der mit der Verhängung der besagten Bewährungsstrafe endete.

Klein betonte, die schwere Verletzung sei durch den unglücklichen Sturz auf den Hinterkopf und nicht durch den Schlag hervorgerufen worden. Gleichwohl müsse Erdinc S. für die Tat uneingeschränkt geradestehen. Die Vorgeschichte, in der er "zu einem Monster aufgeblasen" worden sei, habe, so Klein, den neuen Prozess überschattet; trotzdem sei er "in ruhiger und vernünftiger Form" abgelaufen.

Die neue Anklage umfasste zwei Fälle. Zum einen wurde Erdinc S. zur Last gelegt, im Juni in Ostheim erneut eine Schlägerei angezettelt und den 22-jährigen Ahmet G. verletzt zu haben. Doch den Hauptbelastungszeugen hielt das Gericht für unglaubwürdig. Erdinc S.' Version zum Tathergang habe zwar auch ihre Schwächen, sagte Klein, doch es gelte: "Im Zweifel für den Angeklagten." Anders der zweite Fall. Das Gericht hält Erdinc S. für schuldig, im August 2008 im Deutzer Bahnhof ein Männerpaar beleidigt und angegriffen zu haben; einem der Opfer brachte er eine große Bisswunde bei.

Klein hielt fest, Erdinc S. habe "mit hoher Rückfallgeschwindigkeit" gehandelt. Einen Antrag auf Haftentschädigung brauche er deshalb gar nicht erst zu stellen. Ein "Strafrecht ohne Hoffnung", das dem Täter keine Chance gebe, sich zu bessern, sei unmenschlich und schade auch der Gesellschaft, sagte Klein. Erdinc S., bei dem als jungem Vater keine Fluchtgefahr bestehe, trug er auf, ein Antiaggressionstraining zu machen und eine Ausbildung zu beginnen.



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