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Mai 2008

Keine Strafe für den „Koma-Schläger“

Von HARIETT DRACK, 05.02.09, 17:58h

Der Opfer-Anwalt ist entsetzt über das Urteil; die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe gefordert und kündigte Berufung an.

„Koma-Schläger“ Erdinc S. (18) muss nicht ins Gefängnis. Der Jugendliche, der an Weiberfastnacht 2007 einen ihm unbekannten Mann bewusstlos und ins Koma geschlagen hatte, ist vor dem Jugendrichter mehr als glimpflich davongekommen: Obwohl der Staatsanwalt wegen der schweren Folgen der Körperverletzung eine dreieinhalbjährige Jugendstrafe gefordert hatte, beließ es das Gericht bei einer bloßen Schuldfeststellung und verzichtet zunächst auf eine Bestrafung. Keine Bewährungsstrafe, keine Geldstrafe, keine Sozialstunden oder sonstige Sanktionen. Möglich ist dies nach dem Jugendstrafrecht, das in erster Linie dem Erziehungsgedanken Rechnung trägt.

Stattdessen soll Erdinc S. in den nächsten zwei Jahren regelmäßig Kontakt zum Bewährungshelfer halten, ein Anti-Aggressions-Training absolvieren und sich einer weiteren psychotherapeutischen Untersuchung unterziehen. Wird er in dieser Zeit nicht rückfällig, hat er nichts zu befürchten. „Ein wohl ausgewogenes, kluges Urteil“, frohlockte Verteidiger Andreas Bartholomaé nach der gut einstündigen, nichtöffentlichen Urteilsbegründung. Ganz anders äußerte sich Bernd Neunzig, der das Opfer Waldemar W. (44) im Prozess als Nebenkläger vertrat: „Ich bin entsetzt über dieses Urteil, das die schweren Folgen für meinen Mandanten nur am untersten Rand zur Kenntnis nimmt. Es ist mir ein Rätsel, wie ich das meinem Mandanten erklären soll.“ Der Nebenkläger setzt jetzt auf die Staatsanwaltschaft, die das Urteil anfechten wird, „weil das Ergebnis weit ab ist von dem, was wir für richtig halten und beantragt haben“, hieß es dazu aus der Anklagebehörde.

Lediglich die Eltern des Angeklagten und seine Verlobte, die im September ein Kind von ihm erwartet, hatten dem Prozess beiwohnen dürfen. In seinem letzten Wort hatte der Angeklagte offenbar Einsicht gezeigt und die Tat bereut: „Ich habe mich geändert, und es tut mir sehr leid“, habe er gesagt. Der Nebenkläger hatte zuvor kritisiert, dass Erdinc S. die Gelegenheit nicht wahr- genommen habe, sich persönlich beim Opfer zu entschuldigen, als dieser im Zeugenstand gehört wurde. „Das wäre eine Herausforderung für meinen Mandanten gewesen, der er nicht gewachsen war“, erklärte dazu Verteidiger Bartholomaé.

Für das Gericht hatte sich das eigentliche Tatgeschehen an Weiberfastnacht so dargestellt: Waldemar W. habe auf dem Heimweg von einer Karnevalsfeier telefonieren wollen und sei dabei mit einem Kumpel von Erdinc S. aneinander- geraten, der dem Älteren den Zutritt zur Telefonzelle verweigert habe. Der Angeklagte habe im Streit seinem Kumpel zur Seite stehen wollen und W. einen „Schlag mit der Hand“ versetzt. Dabei erlitt W. eine Schädelfraktur und fiel so unglücklich gegen die Telefonzelle, dass er bewusstlos zu Boden ging. Das Opfer lag wochenlang im Koma und wird nach Aussagen der Ärzte nie mehr richtig gesund.

„Eine nichtige, verbale Auseinandersetzung hat zu diesen schrecklichen Folgen geführt“, fasste Gerichtssprecher Jürgen Mannebeck zusammen. Die Tatsache, dass Erdinc S. seinem Freund habe helfen wollen, könne man ihm nicht wirklich anlasten: „Er hat die Provokation nicht gesucht, sondern so, wie es im Milieu üblich ist, adäquat gehandelt.“ Auch die schweren Folgen des Schlages könnten dem Angeklagten nicht zugerechnet werden, „denn er hat sie nicht gewollt, selbst wenn sie vorhersehbar waren“. Deshalb habe das Gericht in diesem Punkt auch „keinen Vorsatz, sondern Fahrlässigkeit“ angenommen.

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