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Verfassungsgericht

Wahlcomputer in Köln unzulässig

Erstellt 03.03.09, 09:54h, aktualisiert 03.03.09, 10:25h

Die Stadt Köln befürchtet, dass Kosten in Millionenhöhe auf sie zukommen. Am Vormittag hat das Bundesverfassungsgericht Wahlcomputer für unzulässig erklärt. Köln nutzt die Geräte schon seit neun Jahren.

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Ein Wahlcomputer, der auch in Köln seit Jahren eingesetzt wird. (Bild: ddp)
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Ein Wahlcomputer, der auch in Köln seit Jahren eingesetzt wird. (Bild: ddp)
Köln - Seit neun Jahren setzt die Stadt Köln bei Wahlen Wahlcomputer ein. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts bedeutet für diese Praxis das Aus. Bei der mündlichen Verhandlung im Oktober 2008 hatten mehrere IT-Experten die Geräte skeptisch beurteilt. Vertreter des Bundesinnenministeriums bewerteten hingegen die Sicherheit von Wahlcomputern gegenüber Manipulationen als "hinreichend". Einige Richter des Zweiten Senats stellten jedoch kritische Nachfragen zur Praktikabilität der Geräte.

Rund zwei Millionen Wähler hatten bei der Bundestagswahl 2005 nicht mit Stift und Stimmzettel gewählt, sondern ihr Votum per Wahlcomputer abgegeben. Die rechnergesteuerten Wahlgeräte waren neben Köln bundesweit in 39 der 299 Wahlkreise eingesetzt, und zwar in den Bundesländern Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.

Das Gericht entschied, dass durch deren Einsatz die in der Verfassung verankerten Grundsätze der freien, gleichen, geheimen und öffentlichen Wahl verletzt wurden. Das könnte für die Stadt hohe Kosten verursachen.

Bei der vergangenen Bundestagswahl waren in 1831 Wahllokalen Wahlcomputer im Einsatz. Alle stammten vom niederländischen Hersteller Nedap. (mit ddp)



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