Erstellt 05.03.09, 13:51h, aktualisiert 05.03.09, 13:56h
Wie das WAZ-Internetportal "Der Westen" meldet, gehörte der betroffene Angestellte Benjamin L. dem Betriebsrat der Bäckerei Westermann an - dessen Mitglieder während ihrer Amtszeit laut Kündigungsschutzgesetz nicht ordentlich kündbar sind. Innerhalb eines Tages musste er seinen Spind räumen; die Firma verhängte ein Hausverbot gegen ihn. „Dieser Diebstahl war nur ein Vorwand, um einen unbequemen Mitarbeiter loszuwerden", wird NGG-Gewerkschaftssekretär Manfred Sträter zitiert. Zudem ist unklar, ob die Vorwürfe stimmen - denn angeblich habe er zumindest das Brötchen selbst bezahlt, dies soll sogar der Anwalt des Arbeitgebers eingeräumt haben. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, ging es nur noch um den "Diebstahl" des Brötchenbelages - im Wert von einigen Cents.
Die Entlassung einer Berliner Kaiser's-Kassiererin wegen der angeblichen Unterschlagung von zwei Leergut-Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 Euro hatte Ende Februar dieses Jahres bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Kündigung war vom Berliner Landesarbeitsgericht bestätigt worden, die betroffene 50-jährige Barbara E. will mit ihrem Anwalt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
(ksta)
Das hat Methode
05.03.2009 | 16.23 Uhr | Eurocent0
Offensichtlich wird diese Art der "Mitarbeiterentsorgung" in verschiedenen Branchen hoffähig. Der Gesetzgeber sollte sich hier dringend etwas…
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