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Wegen eines Brötchens

Neuer Fall von Bagatell-Kündigung

Erstellt 05.03.09, 13:51h, aktualisiert 05.03.09, 13:56h

Laut eines Medienberichts wurde im westfälischen Bergkamen ein 26-jähriger Bäcker fristlos entlassen. Sein "schweres Vergehen": Er hatte in der Backstube ein belegtes Brötchen verzehrt, ohne zu bezahlen. Der Fall ist in der nächsten Woche vor dem Dortmunder Arbeitsgericht.

Brötchen führt zu Kündigung
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Wegen eines verzehrten, nicht bezahlten Brötchens wurde laut Medienberichten ein 26-jähriger Bäcker fristlos entlassen. (Symbolbild: dpa)
Brötchen führt zu Kündigung
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Wegen eines verzehrten, nicht bezahlten Brötchens wurde laut Medienberichten ein 26-jähriger Bäcker fristlos entlassen. (Symbolbild: dpa)
BERGKAMEN/KÖLN - Knapp zwei Wochen nach der umstrittenen Kündigung einer Kassiererin wegen Unterschlagung eines geringen Geldbetrags macht erneut ein spektakulärer Entlassungsfall Schlagzeilen: Bei der Bäckerei Westermann im westfälischen Bergkamen wurde ein 26-jähriger Mitarbeiter entlassen, weil er angeblich ein belegtes Brötchen gestohlen und in der Backstube verzehrt haben soll. Sein Fall wird in der nächsten Woche vor dem Dortmunder Arbeitsgericht verhandelt.

Wie das WAZ-Internetportal "Der Westen" meldet, gehörte der betroffene Angestellte Benjamin L. dem Betriebsrat der Bäckerei Westermann an - dessen Mitglieder während ihrer Amtszeit laut Kündigungsschutzgesetz nicht ordentlich kündbar sind. Innerhalb eines Tages musste er seinen Spind räumen; die Firma verhängte ein Hausverbot gegen ihn. „Dieser Diebstahl war nur ein Vorwand, um einen unbequemen Mitarbeiter loszuwerden", wird NGG-Gewerkschaftssekretär Manfred Sträter zitiert. Zudem ist unklar, ob die Vorwürfe stimmen - denn angeblich habe er zumindest das Brötchen selbst bezahlt, dies soll sogar der Anwalt des Arbeitgebers eingeräumt haben. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, ging es nur noch um den "Diebstahl" des Brötchenbelages - im Wert von einigen Cents.

Die Entlassung einer Berliner Kaiser's-Kassiererin wegen der angeblichen Unterschlagung von zwei Leergut-Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 Euro hatte Ende Februar dieses Jahres bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Kündigung war vom Berliner Landesarbeitsgericht bestätigt worden, die betroffene 50-jährige Barbara E. will mit ihrem Anwalt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

(ksta)



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