Von Heinz Tutt, 18.03.09, 11:45h, aktualisiert 18.03.09, 13:08h
Neben parteipolitischen Gründen gibt es allerdings auch handfeste verfassungsrechtliche Gründe, warum die Opposition erneut vor Gericht zieht. Viel spricht dafür, dass der neue Termin nicht Bestand haben kann, weil er am Parlament vorbei mit einem Erlass des Innenministers festgesetzt wurde. Bei einem so heiklen Termin hätte man von der Landesregierung mehr Sensibilität erwarten müssen. Zudem wirderspricht ein zusätzlicher Termin der ursprünglichen Argumentation der Landesregierung, die aus Kostengründen und um die Bedeutung der Kommunalwahl zu betonen, ursprünglich Europa- und Kommunalwahl zusammenlegen wollte. Diese Argumente zählen nun nicht mehr.
Sollte das Verfassunmgsgericht auch diesmal gegen die Landesregierung entscheiden, wäre Innenminster Ingo Wolf im Kabinett nicht mehr tragbar. Mit der Parole "Augen zu und durch", die bisher im Pannen-Kabinett von Ministerpräsident Rüttgers galt, wäre dann kein Staat mehr zu machen.
| JETZT BESTELLEN! 4 Wochen Kölner Stadt-Anzeiger zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%. |
|
Anzeige

Frankfurter Rundschau
Syrien - Kämpfe nahe DamaskusVoice of Germany - Die neue Stimme Deutschlands

EXPRESS
Vermisst! - Polizei sucht Jasmin M. (11) aus Köln-MerheimMaria aus der Ukraine - Dieses Junkie-Portrait gehört zu besten Bildern der Welt

Spiegel Online
Sexismus im Alltag: Die schrottreife Frau ab 50Berlinale-Blog: Und was hat das mit Ihnen zu tun?