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Anstoss

Kommunalwahltermin nicht zu halten

Von Heinz Tutt, 18.03.09, 11:45h, aktualisiert 18.03.09, 13:08h

Die Opposition in NRW zieht nicht nur aus parteipolitischen Gründen vor das Gericht, um den Kommunalwahltermin Ende August zu kippen. Viel spricht dafür, dass auch der neue Termin nicht haltbar sein wird. Anstoß - der tägliche Kommentar auf ksta.de.

Kommunalwahl
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Die Kommunalwahl in NRW soll nach dem Willen der Landesregierung am 30. August stattfinden. (Bild: dpa)
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Die Kommunalwahl in NRW soll nach dem Willen der Landesregierung am 30. August stattfinden. (Bild: dpa)
Die Oppositionsparteien von SPD und Grünen verfolgen mit ihren Klagen vor dem Verfassungsgericht mehrere Ziele. Natürlich wollen sie die Landesregierung kurz vor der Kommunalwahl, die bislang auf den 30. August 2009 terminiert ist, öffentlich vorführen. Und natürlich erwarten sie sich zusätzliche Wählerstimmen, wenn deutlich würde, dass die schwarz-gelbe Landesregierung mit der Festsetzung des Wahltermins rein politische Ziele verfolgt hätte. Bislang wird der Regierungskoalition nämlich unterstellt, sie setze sich nur deshalb für einen zusätzlichen, nicht an die Bundestagswahl gekoppelten Termin ein, weil bei der dann erwarteten geringen Wahlbeteiligung das schwarz-gelbe Bündnis besser als Rot-Grün abschneiden werde. Das ist der politische Hintergrund, warum sich SPD und Grüne für die Zusammenlegung von Kommunal- und Bundestagswahl so vehement einsetzen.

Neben parteipolitischen Gründen gibt es allerdings auch handfeste verfassungsrechtliche Gründe, warum die Opposition erneut vor Gericht zieht. Viel spricht dafür, dass der neue Termin nicht Bestand haben kann, weil er am Parlament vorbei mit einem Erlass des Innenministers festgesetzt wurde. Bei einem so heiklen Termin hätte man von der Landesregierung mehr Sensibilität erwarten müssen. Zudem wirderspricht ein zusätzlicher Termin der ursprünglichen Argumentation der Landesregierung, die aus Kostengründen und um die Bedeutung der Kommunalwahl zu betonen, ursprünglich Europa- und Kommunalwahl zusammenlegen wollte. Diese Argumente zählen nun nicht mehr.

Sollte das Verfassunmgsgericht auch diesmal gegen die Landesregierung entscheiden, wäre Innenminster Ingo Wolf im Kabinett nicht mehr tragbar. Mit der Parole "Augen zu und durch", die bisher im Pannen-Kabinett von Ministerpräsident Rüttgers galt, wäre dann kein Staat mehr zu machen.



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