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Kik-Löhne sind sittenwidrig

Erstellt 18.03.09, 14:15h, aktualisiert 18.03.09, 14:38h

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat 5,20 Euro Stundenlohn für zwei Minijobberinnen beim Textildiscounter Kik als sittenwidrig eingestuft. Das Gericht verurteilte das Unternehmen in zweiter Instanz zu Nachzahlungen, das Urteil ist rechtskräftig.

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Dafür haben sie Geld: Kik ist in dieser Saison Trikotsponsor des VfL Bochum. (Bild: dpa)
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Dafür haben sie Geld: Kik ist in dieser Saison Trikotsponsor des VfL Bochum. (Bild: dpa)
HAMM - Die Kammer bestätigte damit Entscheidungen des Arbeitsgerichts Dortmund vom vergangenen Jahr. Es lägen "sittenwidrige Vergütungen" vor, sagte der Vorsitzende Richter Werner Ziemann. Außerdem seien die Arbeitsverträge in mehreren Punkten gesetzeswidrig. Eine Revision wurde in beiden Fällen nicht zugelassen.

Zwei 47 und 62 Jahre alte Frauen aus Mülheim/Ruhr hatten das Tochterunternehmen des Einzelhandelskonzerns Tengelmann verklagt, weil sie nur 5,20 Euro Stundenlohn erhielten. Die Gerichte in Dortmund und Hamm sahen 8,21 Euro als angemessen an. Für die Berechnung dieses Betrages zogen die Richter Tariflöhne aus dem Einzelhandel heran. Die 62-Jährige erwartet nun insgesamt knapp 10.500 Euro Nachzahlung, die 47-Jährige rund 8900 Euro. Die jüngere Frau ist seit November nicht mehr bei Kik beschäftigt. Die ältere Beschäftigte ließ offen, ob sie weiter bei Kik arbeiten will: "Das überlege ich mir nochmal", sagte sie nach dem Urteil.

Die Gewerkschaft ver.di, die die beiden Frauen im Prozess vertreten hatte, äußerte sich erfreut über die Entscheidung. "Stundenlöhne unter 8,21 Euro sind sittenwidrig", sagte die Geschäftsführerin des Bezirks Mülheim-Oberhausen, Henrike Greven. Die Gewerkschaft wolle nun "durch die Filialen tingeln" und die Kik-Beschäftigten über das Urteil informieren. Nach Grevens Angaben sind rund 9000 der insgesamt 18.000 Beschäftigten geringfügig beschäftigt und erhalten Stundenlöhne von 4,25 bis 5,25 Euro. In Deutschland seien mehrere ähnliche Verfahren von Kik-Beschäftigten bei Arbeitsgerichten anhängig. (dpa)



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