Erstellt 27.03.09, 23:00h, aktualisiert 28.03.09, 13:07h
Die Stadt hat für ihre Gebäude einen Vertrag mit der Provinzialversicherung abgeschlossen. Der Einsturz infolge von Bauarbeiten fällt nicht unter den Versicherungsschutz. Das gilt sowohl für das Historische Archiv als auch für das beschädigte Friedrich-Wilhelm-Gymnasium. Allein das Stadtarchiv soll mit zwölf Millionen Euro versichert sein. Dabei geht es allein um das Gebäude. Das Archivgut ist gesondert versichert. Welche Auswirkungen hat der von Oberbürgermeister Fritz Schramma mitunterzeichnete Stadtbahn-Vertrag? Bleibt die Kommune am Ende auf einem Millionenschaden sitzen? Darauf gibt es im Rathaus noch keine Antwort. „Wir prüfen, welche Schadensersatzansprüche und welche Haftungsverpflichtungen generell bestehen“, sagte Rechtsdezernent Guido Kahlen am Freitag. Es gehe um die Vertragsbeziehungen aller Beteiligten, insbesondere der Baufirmen. (adm)
Versicherung hat gut lachen...
29.03.2009 | 10.31 Uhr | michaschreibt
war es nicht schon grob fahrlässig weil im Grunde rechtlich höchst problematisch bis gar unzulässig, der KVB seitens der Stadt Köln die Bauaufsicht…
Versicherung
28.03.2009 | 15.24 Uhr | zebingekaelche
Bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz zahlt die Versicherung ohnehin nicht. Wir Büger werden woh auf den Kosten sitzen bleiben. Wie immer.
Unerheblich
28.03.2009 | 14.16 Uhr | Christoph Schaab
Die Aufregung um diesen zu recht als fragwürdig bezeichneten Paragraphen in den Verträgen ist unnötig. Denn es ist gleichgültig, ob nun die KVB als…
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