Erstellt 10.04.09, 16:45h
Die Organisatoren gehen davon aus, dass das Marktstrukturgesetz Milcherzeuger als „Urproduzenten“ erlaubt, sich zu bündeln. Sie wollen bundesweit 80 Prozent der Milcherzeuger hinter sich bringen. Einzelne Mitglieder, die vertraglich verpflichtet sind, ihre komplette Milch an eine Molkerei abzuliefern (Andienungspflicht), sollen von den neuen Lieferregeln ausgenommen werden, können aber trotzdem Mitglied im Board werden. Diese Ausnahme schwächt die Marktmacht des Zusammenschlusses. (sek)
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