Erstellt 07.05.09, 17:51h
Wie berichtet, soll die Immobilie Anfang Mai zwangsversteigert werden. Die Betreiber des „Jackelino-Kinderparks“ werden ihr Geschäft darin weiterführen. Familie Schoenseifen ist seit letztem Herbst Pächterin der großen Halle. Zwangsversteigert wird das Gebäude - und nicht etwa das Geschäft „Jackelino-Kinderpark“ - , weil die Besitzerin der Immobilie zahlungsunfähig ist.
Wie Esch erklärte, ist der entsprechende Bebauungsplan von 1990 möglicherweise nicht rechtskräftig. Das würde bedeuten, die Immobilie stehe nach dem alten B-Plan im Mischgebiet. Dort sind nur Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmeter erlaubt - „darüber hinaus müsste der Bereich als Sondergebiet ausgewiesen werden“, sagt Esch. „Der Ausschuss wäre also auf jeden Fall an der Entscheidung beteiligt.“ Bekanntlich halte die Politik die Ansiedlung eines riesigen Lebensmittel-Supermarkts an dieser Stelle für unverträglich mit dem angesiedelten Einzelhandel. „Kaufland“-Häuser sind üblicherweise deutlich größer als 800 Quadratmeter. Esch: „Es gab vor langer Zeit eine Anfrage, aber danach haben wir nichts mehr von »Kaufland« gehört.“
Hat der Bebauungsplan von 1990 dagegen Rechtsgültigkeit, ist ein Lebensmittelmarkt erst recht unmöglich: Dann wäre das Gelände Gewerbegebiet, Einzelhandel somit unzulässig. (bäu)
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