Von Jörg Wagner, 08.05.09, 23:25h
Mit gezielter Steuerung der Stromproduktion in den eigenen Kraftwerken und manipulativen Eingriffen an der Leipziger Strombörse EEX sollen sie die Stromkunden um Milliardenbeträge geschädigt haben, so der Vorwurf. Der Bund der Energieverbraucher, der hinter der Klage von Federhen steht, bezifferte die Schäden allein für das Jahr 2007 mit 12,6 Milliarden Euro. Aus Sicht der Verbraucherschutz-Organisation steht Stromkunden Schadensersatz in dieser Höhe zu.
Staatsanwaltschaften prüfen AnzeigenOb es so weit kommt, ist aber nach jetziger Lage der Dinge fraglich. Die Staatsanwaltschaften in Düsseldorf und Essen, wo die Konzerne ihre Sitze haben, und die Staatsanwaltschaft in Leipzig prüfen derzeit die Anzeigen. Nur wenn ein hinreichender Tatverdacht vorliegt, werden die Behörden Ermittlungen aufnehmen. Der Bund der Energieverbraucher baut vor allem auf ein nichtöffentliches Gutachten der EU-Kommission, dem zufolge Eon und RWE gegen Wettbewerbsregeln verstoßen hätten.
Eon hatte 2008 auf eine drohende Kartellstrafe der EU reagiert und den Verkauf seiner Höchstspannungsnetze und von zehn Prozent seiner Kraftwerkskapazität zugesagt. Im Gegenzug stellte die EU das Verfahren gegen den Konzern ein. Mit einem Gutachten eines Nürnberger Strafrechts-Experten hoffen die Verbraucherschützer nun zu untermauern, dass die von der EU angenommenen Manipulationen auch strafrechtlich verfolgt werden können. Bei einem Schuldspruch drohten den Verantwortlichen bis zu fünf Jahre Gefängnis, erklärte der Bund der Energieverbraucher.
Eon erklärte, dass weder die EU-Kommission noch das Bundeskartellamt bei ihren Untersuchungen Kartellverstöße festgestellt hätten. Auch RWE verwies auf Untersuchungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, die das korrekte Verhalten von RWE bestätigten.
Aus EU-Kreisen verlautete jedoch, dass die Kommission bei beiden Konzernen Unregelmäßigkeiten entdeckt habe. Diese hätten sich jedoch nicht auf die Strombörse bezogen, sondern auf die Hoheit über die Leitungsnetze. Es habe Hinweise gegeben, dass Eon im Strombereich und RWE im Gassektor andere Wettbewerber bei der Leitungsnutzung benachteiligt habe.
Die Staatsanwaltschaften konnten sich nicht dazu äußern, wie schnell es zur Aufnahme von Ermittlungen kommen könnte.
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