Von Britta Wonnemann, 12.05.09, 17:30h
„Es gab schriftliche Ablehnungen, aber es kam kein Sachverständiger vorbei“, bemängelte Rössler. RWE vereinbart nach eigenen Angaben dann einen Ortstermin, wenn ein Bergschaden nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann. In Heppendorf soll es solche Schäden aber nicht geben, der Ort soll sich durch den Entzug von Grundwasser gleichmäßig in Richtung Tagebau absenken. Immekus bezweifelte dies: In einer Erdscholle, bei Elsdorf ist es die große „Erftscholle“, gebe es viele Störungslinien und Bruchstellen, die jedoch in den wenigsten Karten eingezeichnet seien. In fast allen Ablehnungen von Bergschäden spreche RWE von einer gleichmäßigen Schiefstellung. „Dann müsste es aber doch irgendwo eine Kante geben.“ Die gebe es nicht, da die Absenkung die Form einer Mulde habe, erklärte RWE-Sprecher André Bauguitte auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“. Eine Kante trete bei einem tektonischen Sprung auf, der in dieser Gegend nicht vorliege. Die Absenkung, in der Elsdorf liege, betreffe zudem eine so große Fläche, dass sie für einzelne Häuser keine Rolle spiele.
Immekus wies die Bürger darauf hin, dass torfhaltiger Boden zu örtlichen Senkungen führen könne. Daten des Erftverbandes zeigten außerdem, dass es in Heppendorf eine „geologische Anomalie“ gebe. An einer Stelle sei kein Grundwasser im Boden vorhanden - eine mögliche Erklärung, warum der Ort die tiefste Absenkung in der Gemeinde zeigt.
Grubenbilder
Immekus riet den Bürgern, bei einem vermuteten Bergschaden den Keller freizuschachten, um festzustellen, ob sich innen und außen Risse im Fundament befinden - eine Voraussetzung für den Nachweis. Vorloeper zeigte Möglichkeiten auf, die Herkunft der Schäden zu ermitteln, etwa durch Einsicht in so genannte Grubenbilder. Ebenso wie Immekus und die Heppendorfer Initiative hat sich die Anwältin dem kürzlich gegründeten „Netzwerk Bergschäden“ angeschlossen, das Betroffene und Sachverständige rund um den Tagebau Hambach einschließt. Das Netzwerk fordert unter anderem, dass RWE, nicht der Geschädigte, den Bergschaden nachweisen muss und auch die Kosten für teure Überprüfungen trägt. Vorloeper erklärte, Geschädigte sollten die Ablehnung eines Bergschadens ohne einen Ortstermin auf keinen Fall akzeptieren. Das Netzwerk wolle außerdem erreichen, dass auf die übliche Verjährungsfrist von drei Jahren verzichtet wird.
Die Bürger machten ihrem Ärger bei der Versammlung Luft, etwa darüber, dass man beim Bau der Häuser keine Ahnung von möglichen Bodenbewegungen gehabt habe. Mehrere forderten den Einsatz und die Unterstützung der Politik. Rössler bat jeden, sich einmal bei Bekannten oder Nachbarn umzuhören, ob es Schäden am Haus gibt. „Wir müssen jetzt erst einmal sammeln“, erläuterte er. Auch seien Initiativen in anderen Ortsteilen wünschenswert. Der Berrendorfer Journalist Manfred Junggeburth stellte sich kurzerhand als Ansprechpartner für seinen Ort zur Verfügung.
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