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Schwangerschaftsabbruch

Ringen um Spätabtreibungen

Von Stefan Sauer, 12.05.09, 21:38h, aktualisiert 13.05.09, 21:36h

Die Diagnose Down-Syndrom beim ungeborenen Kind ist für die meisten Schwangeren ein Schock, dem oft die sofortige Abtreibung folgt. Der Bundestag will für solche Fälle neue gesetzliche Regelungen mit Beratungsangeboten und Bedenkzeiten.

Abtreibung
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High-Tech-Geräte liefern bei der Schwangerschaftsvorsorge Hinweise auf Behinderungen. (Bild: dpa)
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High-Tech-Geräte liefern bei der Schwangerschaftsvorsorge Hinweise auf Behinderungen. (Bild: dpa)
BERLIN - Nach jahrelangen Kontroversen wird der Bundestag heute voraussichtlich neue gesetzliche Regelungen für Spätabtreibungen beschließen. Ein von 304 unterzeichneter fraktionsübergreifender Entwurf sieht unter anderem Beratungsangebote und Bedenkzeiten vor. In der vergangenen Woche hatten sich die Abgeordneten aus Union, SPD, FDP und Grünen, die zuvor drei unterschiedliche Gruppenanträge unterstützt hatten, auf diesen gemeinsamen Gesetzestext verständigt.

Einigungsversuche mit einer Parlamentarierinnen-Gruppe um Christel Humme (SPD) und Irmingard Schewe-Gerigk (Grüne) waren dagegen gescheitert. Diese werden einen eigenen, von 161 Abgeordneten unterstützten Entwurf vorlegen. Eine dritte Variante will die Linkspartei zur Abstimmung bringen.

Hintergrund der Reformbemühungen: Bestimmte Behinderungen des ungeborenen Kindes wie etwa das Down-Syndrom (Mongolismus) können erst nach der 20. Schwangerschaftswoche einigermaßen verlässlich festgestellt werden. Die nach einer solchen ärztlichen Diagnose unter Schock stehenden Frauen entscheiden sich häufig für den sofortigen Schwangerschaftsabbruch, ohne dass ihnen eine Beratung angeboten worden wäre. Im Kern geht es den 304 Befürwortern des gruppenübergreifenden Antrags darum, diesem Automatismus von Diagnose und Abbruch entgegen zu wirken.

Daher sollen die Mediziner künftig verpflichtet werden, die Schwangeren auf psycho-soziale Beratungsangebote hinzuweisen und gegebenenfalls an entsprechende Stellen zu vermitteln. Den Frauen bleibt jederzeit die Möglichkeit, das Angebot abzulehnen. Ärzte, die ihrer Angebotspflicht zur Beratung nicht nachkommen, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 5000 Euro rechnen.

Zudem soll zwischen der Diagnose einer Behinderung und der medizinischen Indikation zum Schwangerschaftsabbruch eine obligatorische dreitägige Bedenkzeit liegen. „Diese Bedenkzeit ist wichtig, damit die Schwangere Betreuungsangebote wahrnehmen und ohne Druck eine Entscheidung fällen kann, mit der sie später leben kann“, so die Familienausschussvorsitzende und Mitautorin des Entwurfs, Kerstin Griese (SPD). Zu den Unterstützern zählen Abgeordnete aller Fraktionen außer der Linkspartei, darunter der familienpolitische Sprecher der Union, Johannes Singhammer (CSU), die frühere Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD), Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) sowie der familienpolitischen Sprecherin der FDP, Ina Lenke.

Nicht einigen konnten sich die Gruppen um Griese und Lenke auf der einen und Singhammer auf der anderen Seite auf gesetzlich Vorschriften zur statistischen Erfassung der Spätabbrüche. Die nur von der Singhammer-Gruppe befürwortete Statistik wird daher getrennt zur Abstimmung gestellt, hat aber wenig Aussichten auf eine Mehrheit. Ähnliches gilt für den Entwurf der Gruppe um Humme und Schewe-Gerigk, der weder eine verpflichtende Bedenkzeit noch Bußgelder gegen Ärzte vorsieht. Keinerlei Chancen hat auch der Vorschlag der Linkspartei, der lediglich von 50 Unterzeichnern gestützt wird.

Dagegen stehen die Chancen für den Griese-Singhammer-Lenke-Entwurf gut. 304 von insgesamt 612 Bundestagsabgeordneten haben ihn unterzeichnet. Dass sich einige der knapp 100 Abgeordneten, die sich bisher für keinen Antrage entschieden haben, ist mehr als wahrscheinlich. Nach monatelangen zähen Verhandlungen und manchen Anfeindungen auch aus dem eigenen Lager bleibt Kerstin Griese vorsichtig: „Ich hoffe, dass es reichen wird.“



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