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Leitartikel zu Spätabbrüchen

Im Dienste des Lebens

Von Stefan Sauer, 13.05.09, 21:39h, aktualisiert 13.05.09, 23:24h

Die Abgeordneten des Bundestags haben beschlossen, dass für Spätabtreibungen künftig höhere Hürden gelten sollen. Die Gesetzesreform zu Spätabbrüchen ist erstaunlich gut gelungen.

Abtreibung
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High-Tech-Geräte liefern bei der Schwangerschaftsvorsorge Hinweise auf Behinderungen. (Bild: dpa)
Abtreibung
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High-Tech-Geräte liefern bei der Schwangerschaftsvorsorge Hinweise auf Behinderungen. (Bild: dpa)
Eine dürre Feststellung markiert das Ende einer jahrelangen Debatte: „Der Bundestag hat eine Gesetzesreform beschlossen, die Schwangerschaftsabbrüche wegen der Diagnose einer Behinderung neu regelt.“ Der Kampf um die Novelle war leidenschaftlich und erbittert, ideologisch und ermüdend, geprägt von alten Grabenkämpfen und gegenseitigen Unterstellungen.

In der Sache ging es um Abbrüche nach der zwölften Schwangerschaftswoche. Sie sind laut Strafgesetzbuch nur dann straffrei, wenn damit eine Gefahr für

Leben der Mutter oder deren Gesundheit - ob körperlich oder seelisch - abgewendet wird. Die„embryopathische Indikation“, eine Behinderung des Ungeborenen, ist als Grund für Schwangerschaftsabbrüche seit der letzten Reform des Paragrafen 218 aus dem Jahr 1995 ausgeschlossen. In der Praxis, so stellte sich bald heraus, führte die Diagnose „Behinderung“ aber in fast allen Fällen zum Abbruch. Wie sollte ein Arzt denn eine Gefahr für die „seelische Gesundheit der Mutter“ ausschließen, hervorgerufen durch das Austragen des behinderten Kindes? Wer außer der Schwangeren selbst sollte am Ende darüber befinden?

Gleichwohl wurden die Tötungen bereits lebensfähiger Ungeborener im Mutterleib mit anschließend eingeleiteter Geburt als zunehmend bedrückend empfunden. Dabei geriet früh ein gesetzgeberisches Versäumnis ins Visier: Während vor einem Abbruch in der Frühphase der Schwangerschaft bis zur zwölften Woche eine Beratung und dreitägige Bedenkzeit vorgeschrieben ist, gab es für Spätabbrüche keine solchen Regeln. Gerade jene werdenden Mütter (und Väter), die sich bewusst für ihr Kind entschieden hatten, wurden mit der Schockdiagnose „Behinderung“

allein gelassen. Hieran etwas zu ändern, etwa durch Beratungsangebote und Bedenkzeiten, hätte ein Leichtes sein können. Doch das Misstrauen, vor allem grüner und sozialdemokratischer Politikerinnen, war tief - und nachvollziehbar. Würden jetzt wieder die grauen Kirchenmänner kommen, die selbst ernannten Lebensschützer und gestrigen Familienbündler, um mit dem Strafgesetz Druck auf Frauen auszuüben? Um die Geburt von Kindern zu erzwingen? Und am Ende dem Paragrafen 218 wieder seine frühere Schärfe zurückzugeben? An

einschlägigen Versuchen hatte es nicht gefehlt. Andererseits trug der Widerstand gegen jede Form eines gesetzlich verankerten Beratungsangebots nicht minder fundamentalistisch-paranoide Züge.

Umso höher ist zu loben, was nun erreicht worden ist. Sozialdemokratinnen und Christsoziale, konfessionslose Frauen und Männer, evangelische und katholische Abgeordnete, Liberale und Grüne haben eine verfahrene Debatte mühsam zu einem guten Ende geführt: Den Schwangeren und ihren Partnern wird künftig eine ergebnisoffene psychosoziale Beratung angeboten, die sie ablehnen oder wahrnehmen können. Sie haben die Chance, sich zu informieren, nachzudenken und sich Zeit zu lassen für eine Entscheidung, mit der sie selbst werden leben müssen. Man ist endlich dort angelangt, wo Politik sich idealerweise umtun sollte: im wirklichen Leben, bei den real existierenden Menschen.

So gewinnt der spröde Satz doch erstaunliche Tiefe: „Der Bundestag hat eine Gesetzesreform beschlossen, die Schwangerschaftsabbrüche wegen der Diagnose einer Behinderung neu regelt.“ Danke.

stefan.sauer@mds.de



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