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NRW-Gesetz

Expertenrat war sehr begehrt

Von Christoph Seemann, 20.05.09, 16:03h, aktualisiert 21.05.09, 14:32h

Bis Ende 2011 muss jeder Grundstückseigentümer in Rodenkirchen die Dichtheit seiner privaten Abwasserkanäle prüfen. Ein neues NRW-Gesetz macht dies nöig. Die Stadtentwässerungsbetriebe informierten über die Neuregelung.

Dichte Rohre
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Die Grundstücksbesitzer müssen nicht nur für die Dichtigkeit der eigenen Grundleitung, sondern auch für die des Hausanschlusskanals sorgen, wie diese Grafik zeigt. (Grafik: Stadtentwässerungsbetriebe)
Dichte Rohre
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Die Grundstücksbesitzer müssen nicht nur für die Dichtigkeit der eigenen Grundleitung, sondern auch für die des Hausanschlusskanals sorgen, wie diese Grafik zeigt. (Grafik: Stadtentwässerungsbetriebe)
Rodenkirchen - Umweltschutz ist ein Thema von stetig wachsender Bedeutung. Und Umweltschutz fängt direkt vor, beziehungsweise unter der eigenen Haustür an - bei den Abwasserrohren. Nur wenn diese dicht sind sind, kann unverschmutztes, gesundes Trinkwasser gewährleistet werden - in den Boden sickerndes Schmutzwasser aus undichten Kanälen kann schwere Umweltschäden verursachen.

Da viele Abwasserleitungen in privaten Haushalten undicht sind - die Stadtentwässerungsbetriebe gehen von bis zu 90 Prozent undichter Leitungen von Privatgrundstücken in Köln aus - gibt es in Nordrhein-Westfalen den neuen Paragrafen 61 des Landeswassergesetzes. Der verpflichtet jeden Hauseigentümer, je nach Wohngebiet, spätestens aber bis bis zum 31. Dezember 2015, die Dichtheit seiner Kanäle auf eigene Kosten zu prüfen und zu gewährleisten.

In Rodenkirchen läuft die Frist zum 31. Dezember 2011 aus. Deshalb luden die Stadtentwässerungsbetriebe (Steb) jetzt die Grundstücksbesitzer von Rodenkirchen zu einer Informationsveranstaltung ins Gymnasium ein. Der Andrang war groß. Als Gesprächspartner standen an dem Abend Otto Schaaf, Vorstand der Stadtentwässerungsbetriebe, Bezirksvorsteherin Monika Roß-Belkner und Stefan Müller vom Kundenservice Dichtheitsprüfungen und Sanierungen zur Verfügung. Die Grundstücksbesitzer stellten zahlreiche Fragen, die die Experten bis in den späten Abend beantworteten. Hauseigentümer sind verpflichtet, zunächst eine Dichtheitsprüfung durchzuführen. Die Prüfung kann durch eine optische Inspektion, eine drucklose Prüfung mit Wasser oder eine Druckprüfung mit Wasser oder Luft geschehen und kostet für einen Privathaushalt zwischen 300 und 500 Euro. Stellt sich heraus, dass Rohre undicht sind, müssen diese entweder in offener Bauweise oder in der grabenlosen Variante, dem so genannten Inlinerverfahren, saniert werden. Das Inlinerverfahren ist heutzutage fast immer unkomplizierter und kostengünstiger als die offene Bauweise. Die Kosten für eine Sanierung belaufen sich bei seriösen Anbietern auf etwa 200 bis 500 Euro pro Meter. Stefan Müller vom Kundenservice warnte vor unseriösen Dichtheitsprüfern, so genannten „Kanalhaien“, die natürlich über die Situation in Rodenkirchen Bescheid wissen und deshalb dort gezielt auf „Kundenjagd“ gingen: „Diese Leute arbeiten mit allen Tricks. Aber keine seriöse Firma wird sich einfach vor die Hautür stellen und ihre Dienste anbieten.“ Die Grundstücksbesitzer sollten sich gründlich informieren, Vergleichsberichte über die Firmen lesen und sich mit ihren Nachbarn zusammenschließen. Am wichtigsten ist es, den ganzen Vorgang der Dichtheitsprüfung und gegebenenfalls der Sanierung zu dokumentieren, sagte er.

Infos über die Fristen, Prüfungen und Sanierungen sowie Hinweise auf seriöse Sanierungsfirmen gibt die Homepage der Stadtentwässerungsbetriebe.

 www.jot-foer-koelle.de



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