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Interview

„Wird es laut genug?“

Erstellt 20.05.09, 17:52h, aktualisiert 20.05.09, 17:52h

Hans Georg Florin ist Vorsitzender des Fest-Organisators „Pfingstfest GbR“. Das ist ein Zusammenschluss des TUS Mondorf, des MGV und des TUS-Fördervereins. Der Veranstalter der Pfingstkirmes bangt um die Stimmung.

Hans Georg Florin
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Will ein Strandfest, das Laune macht: Hans Georg Florin (Bild: KSTA)
Hans Georg Florin
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Will ein Strandfest, das Laune macht: Hans Georg Florin (Bild: KSTA)
Hans Georg Florin ist Vorsitzender des Fest-Organisators „Pfingstfest GbR“. Das ist ein Zusammenschluss des TUS Mondorf, des MGV und des TUS-Fördervereins.

RHEIN-SIEG-ANZEIGER: Herr Florin, die Stadt hat Ihnen in der letzten Woche die Genehmigung zur Ausrichtung des Strandfests erteilt - aber mit Lärm-Auflagen. Können Sie als Veranstalter damit leben?

HANS GEORG FLORIN: Das wissen wir noch nicht. Wir messen am Freitag nächster Woche - direkt vor dem Fest-Auftakt mit der Disco - die Lautstärke und pegeln sie auf ein moderates Maß. Ob das laut genug ist für ein schönes Fest, wird sich zeigen, wenn die Besucher kommen. Denn die machen ja auch „Lärm“ - da muss die Musik schon noch etwas lauter sein dürfen.

Hat die Stadt Ihnen eine genaue Vorgabe in Dezibel-Zahlen gegeben?

FLORIN: Ja. Wir werden versuchen, die Lautstärke auf höchstens 70 Dezibel zu begrenzen, abends möglichst noch etwas leiser.

Das ist lauter als es die NRW Freizeitlärm-Richtlinie zulässt, aber auch deutlich leiser als im vergangenen Jahr.

FLORIN: Genau. Beim letzten Strandfest wurden durchschnittlich knapp 80 Dezibel gemessen. Die Freizeitlärm-Richtlinie lässt tagsüber 65 und abends nur 45 Dezibel zu.

Reicht die jetzige Vorgabe, um den Ruhebedürfnis des Klägers gerecht zu werden?

FLORIN: Auch das können wir jetzt noch nicht abschätzen. Ich hatte aber in der vergangenen Woche ein Gespräch mit den Anwohnern des Hauses, das direkt am Festplatz steht - wenn auch noch nicht mit dem Kläger selbst. Vereinbart ist, dass wir uns nach Pfingsten wieder treffen, dann hoffentlich auch mit dem Kläger. Dann wird zu klären sein: War die Beschallung laut genug für eine gute Stimmung? Und leise genug für die Nachbarn?

Klingt, als seien Sie und die Klägerseite sich näher gekommen.

FLORIN: Das ist auch gut so. Im Gespräch konnten wir einige Missverständnisse klären, die im Lauf der Zeit entstanden waren.

Wie ist der aktuelle Verfahrensstand?

FLORIN: Unser Anwalt hat erst vor ein paar Tagen die schriftliche Begründung zur Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingereicht. Das Gericht prüft nun die Zulassung der Berufung. Vor Pfingsten geht das Verfahren also nicht weiter.

Das Gespräch führte

Ingrid Bäumer



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