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„Zwitterprozess“

Schmerzensgeld in Aussicht gestellt

Von Clemens Schminke, 20.05.09, 20:52h, aktualisiert 21.05.09, 21:19h

Im sogenannten „Zwitterprozess“ signalisiert das Landgericht, dass Christiane V. ein Schmerzensgeld in Höhe von 100 000 Euro zusteht. Die Operation, bei der die Frau biologisch zum Mann gemacht wurde, sei rechtswidrig.

Christiane V.
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Christiane V. (Bild: Bause)
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Christiane V. (Bild: Bause)
Köln - „Man hat mir mein Leben gestohlen“, sagte Christiane V. Sind 100 000 Euro Schmerzensgeld ein annähernder Ausgleich für diesen „totalen Verlust“, wie die 48-jährige Krankenpflegerin ihn nennt? Am Mittwoch hat die 25. Zivilkammer des Kölner Landgerichts unter Vorsitz von Dietmar Reiprich signalisiert, dass sie die 100 000 Euro, die die Klägerin von Chirurg Dr. L. verlangt, für angemessen hält. Bei der Fortsetzung des „Zwitterprozesses“ geht es nur noch um die Höhe der Summe. Bereits im Februar 2008 hatte die Kammer entschieden, dass die Operation rechtswidrig war, bei der der Arzt seiner Patientin in der Klinik Merheim Gebärmutter und Eierstöcke entfernt hatte. Was der Eingriff, vorgenommen vor mehr als 30 Jahren, für Folgen hatte, schilderte Christiane V. eingehend.

Hauptvorwurf an den inzwischen pensionierten Chirurgen, der nicht vor Gericht erschien, ist, dass er die damals 18 Jahre alte Patientin nicht über den Eingriff aufgeklärt habe. Und er hätte die Operation abbrechen müssen, als er weibliche, aber keine männlichen Geschlechtsorgane vorfand. Arzt und Patientin waren vorher von beiden Anlagen ausgegangen. Die neuen Erkenntnisse wurden Christiane V. ebenso vorenthalten wie das Ergebnis einer Chromosomenanalyse. In weiteren Operationen wurde ein männliches Geschlechtsorgan gebildet, ergänzt durch die Gabe von Testosteron. Erst vor ein paar Jahren kam Christiane V. die Gewissheit, dass sie zu einem Leben als Mann gezwungen wurde: „Wenn ich in den Spiegel sah, wusste ich: Das bin ich nicht.“ Nie habe sie einen Partner gehabt, und in ihrem Berufsleben sei sie, oft den Arbeitsplatz wechselnd, „ständig auf der Flucht gewesen“. Bis heute ist sie, die auch viele körperliche Beschwerden angab, in psychologischer Behandlung.

Eine Sachverständige sagte, wie damals medizinisch vorgegangen sei, sei „für mich nicht nachvollziehbar“. Medikamentös hätte man die Verweiblichung fördern können. Die Kammer will ihren Beschluss am 12. August verkünden.

Das von der Krankenpflegerin angestrengte Verfahren war als Präzedenzfall und Musterprozess bewertet worden, Beobachter sprachen von einem wegweisenden Urteil.Christiane V. war aber mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen als Zwitter geboren und als Junge "Thomas" großgezogen worden. Sie hatte sich stets als "merkwürdiges Wesen" gefühlt, lebte im "falschen Geschlecht", hegte auch Selbstmordgedanken und leidet bis heute in Folge von Operationen und Hormonbehandlungen unter Schmerzen.

Christiane V. hatte mehrfach betont, es gehe ihr vor allem um die Feststellung des Unrechts, die Höhe des Schmerzensgeld stehe nicht im Vordergrund. Der Prozess war von Demonstranten begleitet worden, die gegen Zwangsoperationen und für Menschenrechte für Intersexuelle protestierten. (mit dpa)



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