Von Stefan Sauer, 26.05.09, 20:50h
Alle diesen Fragen geschuldeten Debatten darf man als Sternstunden des Deutschen Bundestages vermerken. Da ist, im besten Sinne, argumentiert worden. Einzelne Abgeordnete haben sich überzeugen lassen, stimmten anders, als ursprünglich gedacht. Unvermutet spielte das Gewissen, dem jedes Bundestagsmitglied verfassungsrechtlich unterworfen ist, einmal die zugedachte Rolle. Der Alltag wurde angehalten, die Bündnisse aufgelöst, der gegenseitige Respekt gelebt. Danke Parlament.
Und nun? Soll nach mehr als fünfjähriger Debatte die Frage, welche Verbindlichkeit einer Verfügung zum selbstbestimmten Sterben zukommen solle, keine Antwort finden? Nichts als: Blöd gelaufen, ist schon wichtig, aber ging halt nicht? Es handelt sich doch ohne Übertreibung um eine Frage um Leben und Tod, die daran nicht scheitern darf, welcher der Anträge zuerst abgestimmt werden soll und welcher zuletzt. Die Taktiererei würde der Ernsthaftigkeit, die den Austausch von Argumenten bisher geprägt hat, Hohn sprechen. Sollte es nicht zu einer Abstimmung kommen, wäre dies eine schwarze Stunde der parlamentarischen Demokratie.
patientenvefügung
27.05.2009 | 07.20 Uhr | ischdem
ja was haben wir doch "klasse" politiker -
die sich streiten - welcher antrag zuerst diskutiert wird ?
und dann dem gewissen verntwortlich sind…
Ist das Wahlvieh dumm und blöde???
26.05.2009 | 22.02 Uhr | Göcek
Diesen Eindruck gewinnt man bei Ihrem Kommentar
und bei dem Verhalten unserer Volksvertretung!!!!
Ist es so schwierrig eine vernünftige…
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