Von Benjamin Jeschor, 29.05.09, 17:13h
Bei einem zunächst angeklagten Einbruch in einen Supermarkt in Lohmar wurde das Verfahren eingestellt. Im April 2008 sollen dort nachts Einbrecher durch ein in die Decke gebrochenes Loch in den Markt eingestiegen sein. Die Täter brachen dann offenbar Zigarettenkästen auf, packten die Beute in Müllsäcke und verstauten sie im Kofferraum eines Fluchtautos. Allerdings sollen die Einbrecher ohne Beute geflohen sein, als sie eine Polizeistreife bemerkten.
Im Prozess behauptete der in Aschaffenburg lebende 22-Jährige steif und fest, an diesem Einbruch nicht beteiligt gewesen zu sein. Dass er - wie anhand der Handyortung festgestellt werden konnte - am Tattag in Lohmar war, stritt er nicht ab. Nicht zu widerlegen war ihm jedoch sein Einwand, dass er dort lediglich einen Bekannten abgeholt habe.
Vor Gericht hatten beide Angeklagte die jetzt verurteilten Einbrüche umfassend gestanden. Laut Urteil war der 31 Jahre alte Rumäne die „treibende Kraft“. Er warb den jüngeren Komplizen an, damit dieser das Fluchtfahrzeug besorgt, fährt und während der Einbrüche Schmiere steht. Als Bezahlung erhielt der Jüngere stets 500 Euro.
Bei zwei Einbrüchen im Oktober 2008 in Großostheim bei Aschaffenburg und Offenburg wurden Zigaretten im Wert von 23 000 Euro gestohlen. Die Beute verkaufte der Ältere für 1,50 Euro pro Schachtel. Ende Oktober gingen die Angeklagten den Ermittlern in Köln ins Netz: Dort hatten sie versucht, in einen Kiosk einzubrechen.
Bereits im Oktober 2005 war der 31-Jährige aus seiner Heimat nach Deutschland gereist. In München beging er einen bewaffneten Raubüberfall. Nach dem Ende einer Auktion bedrohte er die Veranstalter mit einer Gaspistole und erbeutete 6400 Euro. Obwohl der Rumäne nach dieser Tat per Haftbefehl gesucht wurde, besaß er laut dem Vorsitzenden Richter „die Dreistigkeit“, mit einem gefälschten Pass erneut nach Deutschland zu reisen und „relativ schwere Verbrechen zu begehen“.
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