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Cap Anamur

Rechtswidrige Rettung?

Von Uli Kreikebaum und Christian Parth, 03.06.09, 21:01h, aktualisiert 03.06.09, 21:31h

Vor fünf Jahren fischte das Schiff Cap Anamur 37 Flüchtlinge aus dem Mittelmeer - die Helfer stehen vor Gericht. Der Prozess in Italien stellt einen Präzedenzfall dar. Menschenrechtler fürchten eine Kriminalisierung der Flüchtlingshilfe.

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Das Schiff der deutschen Hilfsorganisation Cap Anamur liegt 2004 vor dem Hafen Porto Empedocle. (Archivbild: dpa)
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Das Schiff der deutschen Hilfsorganisation Cap Anamur liegt 2004 vor dem Hafen Porto Empedocle. (Archivbild: dpa)
Als Santo Fornasier das Strafmaß verkünden soll, steht er zur Verblüffung aller Anwesenden auf und verlässt den Gerichtssaal. Dem Staatsanwalt im Prozess um das Flüchtlingsdrama auf der Cap Anamur geht die Sache offenbar sehr nah. Draußen auf den Fluren des Gerichts im sizilianischen Agrigent, erzählen Beobachter, soll der Chefankläger am gestrigen Mittwoch in Tränen ausgebrochen sein. Den unangenehmen Teil muss seine Kollegin übernehmen: Sie fordert vier Jahre Haft und 400 000 Euro Geldstrafe für Elias Bierdel und Kapitän Stefan Schmidt, die im Juli 2004 afrikanische Schiffbrüchige aus dem Mittelmeer gefischt und nach einer Odyssee gegen den Willen der italienischen Regierung auf Sizilien abgesetzt haben sollen. Der Vorwurf wiegt schwer: Beihilfe zur illegalen Einreise.

Das Drama um die Cap Anamur hatte vor fünf Jahren die Gemüter erhitzt. Menschenrechtler protestierten, die Bilder von abgemagerten Schwarzafrikanern auf dem Frachter der Kölner Hilfsorganisation gingen um die Welt. Wochenlang hielt man das Schiff auf See fest, weil Malta und Italien sich nicht einigen konnten, an wessen Hafen die ungeliebte Ladung gelöscht werden soll. Bierdel und Schmidt, die längst Pressevertreter an Bord geholt hatten, um das Geschehen zu dokumentieren, trafen nach 22 Tagen eine Entscheidung. Gegen den Willen der Italiener liefen sie in den Hafen von Porto Empedocle ein. An Land wurden sie festgenommen. Bierdel, Schmidt sowie der erste Offizier mussten für vier Tage in Haft. In der Folge wurde gegen die Verhafteten wegen „Beihilfe zu illegaler Einreise“ ermittelt, die jedoch - begleitet von zahlreichen Sympathiekundgebungen in ganz Italien - am 16. Juli 2004 wieder freikamen.

Kritik an Bierdel

Infolge dieser Ereignisse wurde Bierdel auf seinem Posten als Vorsitzender des Vorstands der Hilfsorganisation allerdings nicht wiedergewählt und sein Verhalten und das seiner Crew auch vom ehemaligen Vorsitzenden der Organisation, Rupert Neudeck, kritisiert. Im November 2006 wurde schließlich das Verfahren eröffnet, das nun zweieinhalb Jahre und 25 Prozesstage später zu Ende geht. Das Urteil soll im Juli verkündet werden.

Otto Schily, damals noch Innenminister in der Regierung Schröder, bezeichnete die Rettungsaktion im Gleichklang mit seinem italienischen Amtskollegen Pisano als „gefährlichen Präzedenzfall“. Genau dieser könnte auch im Fall einer Verurteilung von Bierdel und Schmidt geschaffen werden. „Es wäre ein fatales Signal gegen humanitäre Aktionen wie die der Cap Anamur und gegen die Rettung von Menschen“, sagt Wolfgang Thierse, sozialdemokratischer Vizepräsident des deutschen Bundestags, der Bierdel 2007 den Elser-Preis für Zivilcourage verliehen hatte. Über den zusätzlichen Vorwurf der Anklage, die Aktion sei werbewirksam in Szene gesetzt worden, möge man auf politischer oder moralischer Ebene streiten. „Das ist keine Straftat. Die italienische Justiz überschreitet da eine Grenze, die ich für hochproblematisch halte.“

Bierdel, der sich inzwischen in Österreich niedergelassen hat, ist ein wuchtiger Mann mit wuscheligen Haaren. „Während uns der Prozess gemacht wird, sterben da draußen im Mittelmeer Menschen, und Europa tut so, als passierte nichts“, klagt der 48-Jährige. Die Rettungsaktion von 2004 hat aus dem Flüchtlingshelfer einen Handlungsreisenden gemacht. Er redet in Bierzelten und Gemeindehäusern, Buchhandlungen und Sportheimen. Seine Botschaft: „Es ist schreiendes Unrecht, dass die EU ihre Grenzen abschottet und den Tod von Tausenden einfach in Kauf nimmt.“

Staatsanwaltschaft greift in Trickkiste

Wer Menschen zur Einwanderung verhilft, die keine Aufenthaltsgenehmigung haben, wird nach dem italienischen Bossi-Fini-Gesetz bestraft. Das Gesetz, das auf einen Politiker der fremdenfeindlichen „Lega Nord“ zurückgeht, greift für Schiffbrüchige jedoch nicht. Sie müssen laut Seerecht in einen sicheren Hafen gebracht werden. Doch um die Anklage aufrecht zu erhalten, hat die Staatsanwaltschaft tief in die Trickkiste gegriffen und ein Schreiben aufgesetzt, wonach die Flüchtlinge nach zehn Tagen auf See ihren Status als Schiffbrüchige verlieren.

Cap-Anamur-Anwalt Axel Nagler ist entsetzt. „Ein solcher Passus steht in keinem Gesetz“, sagt er und kündigt für den Fall einer Verurteilung Berufung an. Wie wahrscheinlich diese ist, kann auch der Anwalt nicht absehen. Klar ist nur, dass Bierdel und Schmidt möglicherweise einen schlechten Zeitpunkt für eine Urteilsverkündung erwischen. Denn Italiens Ministerpräsident Berlusconi arbeitet längst emsig daran, Italiens Flüchtlingsproblem in den Griff zu bekommen.

Nach dem Aufstand im überfüllten Auffanglager von Lampedusa, fangen die Italiener die morschen und mit Menschen überladenen Nussschalen bereits auf hoher See ab und bringen sie umgehend zur Küste Nordafrikas zurück. Illegale Einwanderung ließ Berlusconi per Vertrauensabstimmung zur Straftat erklären. Und auch bei diesem Thema ließ der Staatschef ein rhetorisches Fettnäpfchen nicht aus. Die Auffanglager für Immigranten hat er jüngst mit Konzentrationslagern verglichen. Für die Menschen sei es daher ohnehin besser, in ihre Heimatländer zurückzukehren.

Katholische Kirche rügt Berlusconi

Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) kritisiert, dass Italien die Genfer Konvention missachte, nach der Flüchtlinge in Italien Asyl beantragen dürfen. Die katholische Kirche rügt Berlusconi für seine Flüchtlingspolitik ebenso scharf wie für seine Vorliebe für junges Gespielinnen. Der einflussreiche Bischof Arrigo Miglio klagte, die Flüchtlinge würden so verjagt „wie einst Christus zurückgestoßen wurde“. Und selbst Staatsanwalt Fornasier lobte in seinem Plädoyer die humanitären Verdienste der Cap Anamur. „Es war allen klar, dass er ganz und gar nicht hinter dem steht, was er verkünden soll“, sagt Anwalt Nagler, der dennoch auf „die Unabhängigkeit der italienischen Gerichte“setzt.

Ex-Kapitän Schmidt baute vor Kurzem noch auf den Einfluss des deutschen Innenministers. Wolfgang Schäuble hatte ihm auf dem Evangelischen Kirchentag in Bremen nach einer Podiumsdiskussion noch seine Unterstützung zugesichert, behauptet Schmidt. Auf Nachfrage reagiert das Ministerium indes eher zurückhaltend. Man wolle sich öffentlich lieber nicht äußern, weil die Italiener das als „unzulässige Einmischung“ deuten könnten.

Mit der Cap Anamur sind Bierdel und Schmidt noch in gutem Kontakt. Auch für die Hilfsorganisation selbst ist der Ausgang des Verfahrens nicht gerade unerheblich. Sie musste das beschlagnahmte Schiff damals für eine Kaution von zwei Millionen Euro auslösen und hat es dann flugs verkauft. Mittlerweile kreuzt es politisch unverdächtig in der Ostsee und vor Norwegen. Infolge des Prozesses seien die Spenden um rund zwei Millionen Euro eingebrochen, sagt Bernd Göken, Geschäftsführer von Cap Anamur. „Der Imageschaden war enorm. Der Vorwurf der medialen Inszenierung war ganz schnell vom Tisch, blieb aber in den Köpfen.“ Aus dem Flüchtlingsthema habe man sich „gezwungener Maßen zurückgezogen“. Für den Fall eines Freispruchs, kündigt Göken aber an, „wollen wir da wieder offensiver werden“. Bierdel betrachten liberale Politiker und Menschenrechtler in diesem Prozess als Bauernopfer. Ob er es wieder getan hätte, wenn er den Prozess und die Folgen vorausgesehen hätte? „Jederzeit“, sagt er. „Ich bin kein Held, wir haben getan, was selbstverständlich ist.“



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