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Bonner Landgericht

Sextäter filmt Missbrauch eines Kindes

Von Benjamin Jeschor, 08.06.09, 18:22h

Das Bonner Landgericht hat eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren für einen ehemaligen Zeitsoldaten ausgesprochen. Er hatte die Tochter seiner Lebensgefährtin missbraucht und dabei gefilmt. Der 52 Jahre alte Niederkasseler verliert durch das Urteil seine Pensionsansprüche.

Niederkassel / Bonn - Er sei bisher „geradezu vorbildlich durchs Leben gegangen“, sagte der Vorsitzende Richter der Jugendschutzkammer am Bonner Landgericht: Als Zeitsoldat bei der Bundeswehr schaffte es der 52 Jahre alte René K. (Name geändert) bis in den Rang eines Hauptmanns, nebenher engagierte er sich ehrenamtlich in der Kirche, der Kommunalpolitik und sogar als Schöffe bei Gericht.

Weil er sich jedoch zwischen 2006 und 2007 in Niederkassel mehrfach an der heute elfjährigen Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin vergangen hat, muss der nicht vorbestrafte René K. für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Kammer verurteilte ihn gestern wegen seiner Delikte - schwerer sexueller Missbrauch, Missbrauch eines Kindes sowie Missbrauch von Schutzbefohlenen in insgesamt zehn Fällen.

Laut Urteil kam es in dem Haus der Familie zu den Übergriffen, als der Angeklagte auf die Kinder seiner Partnerin aufpasste. Zwei Mal musste das damals acht beziehungsweise neun Jahre alte Mädchen den Angeklagten oral befriedigen. Ans Licht kam der Missbrauch, nachdem die Lebensgefährtin auf dem Computer des Mannes eine Videosequenz gefunden hatte: In einem Fall filmte René K. das Opfer bei den sexuellen Handlungen und speicherte das Video anschließend auf dem Computer.

Auf die Anzeige der Mutter des Kindes folgte eine Selbstanzeige des Frühpensionärs. Sowohl im Ermittlungsverfahren wie auch im Prozess legte er ein Teilgeständnis ab: Den durch das Video belegbaren Übergriff räumte er ein, die restlichen Fälle stritt er stets ab.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft 52 Fälle zur Anklage gebracht. Das Gericht war auch sicher, dass es eine „Vielzahl von Übergriffen“ gegeben hat. Mehr als zehn Fälle seien jedoch „nicht zu konkretisieren“ gewesen. Dass es entgegen der Beteuerungen des Mannes mehrere Übergriffe gab, stand für die Richter nach der Vernehmung des Opfers unter Ausschluss der Öffentlichkeit fest: „Es hat all diese Übergriffe so gegeben.“

Der Kammervorsitzende machte dem inzwischen an einen anderen Wohnort umgezogenen Angeklagten, der sich in Therapie begeben hat, klar, dass der frühere Zeitsoldat durch die Taten „schwerste Schuld“ auf sich geladen habe. Deshalb müsse er nun die Folgen tragen: Durch die Verurteilung zu der mehrjährigen Freiheitsstrafe verliert der Beamte seine Pensionsansprüche. „Sie haben ihre bürgerliche Existenz aufs Spiel gesetzt und verloren“, so der Richter.



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